Staatsgarantie
,
eine besondere Art der öffentlichen Unterstützung von Privatunternehmungen, deren Begründung und Erhaltung im allgemeinen Interesse liegt. Dieselbe besteht entweder darin, daß den Unternehmern (in der Regel Aktiengesellschaften) ein Minimum der Verzinsung ihres Kapitals vom Staate gewährleistet wird, oder darin, daß der Staat eine Garantie für die Verzinsung und Amortisation von Anleihen übernimmt, die zur Vervollständigung des Kapitals der Unternehmungen erforderlich sind. In besonders ausgedehntem Umfange ist die S. bei Privateisenbahnen zur Anwendung gekommen. So sind im franz. Budget 1895 für Zinsgarantien auf Eisenbahnen allein 92 Mill. Frs. ausgeworfen. (S. auch Eisenbahnsubvention.)