Staatsfors
twissenschaft,
die Lehre [* 3] von dem Verhältnis des Staats zu den Forsten.
Zur S. gehören die Forstpolitik, welche lehrt, wie dies Verhältnis sein soll, und das Forstverwaltungsrecht, welches das rechtlich geordnete Verhältnis, wie es ist, darstellt. S. Forstpolitik u. Forstverwaltung.