Staatsbetrieb
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Staatsgewerbe, der vom Staat auf eigene Rechnung unterhaltene Betrieb eines wirtschaftlichen (Produktions-, Handels- oder Transport-) Unternehmens. Derselbe ist entweder ein freies, indem der Staat die Konkurrenz anderer Unternehmer in dem gleichen Zweige ungehindert zuläßt, oder ein monopolistischer, wenn der Staat sich die Ausnutzung eines Verkehrszweigs ausschließlich vorbehalten hat. Im letztern Falle ist das Monopol entweder ein rein finanzielles, eine bloße Form der Erhebung einer Verbrauchssteuer, wie das Tabak- oder Salzmonopol in mehrern Staaten, oder es hat zugleich oder vorzugsweise eine allgemeine wirtschaftliche Bedeutung, wenn nämlich die Annahme gerechtfertigt ist, daß der Betrieb vom Staate für das Gesamtwohl zweckmäßiger eingerichtet werden kann, als von Privatunternehmern. Hierher gehört namentlich der Postbetrieb, der in allen, und der Telegraphenbetrieb, der in fast allen civilisierten Ländern als sog. Regal dem Staate vorbehalten ist. (S. Monopol und Regalien.)