Ständemehr.
Vorschrift der Bundesverfassung, nach der bei eidgenössischen
Abstimmungen nicht nur
die Mehrheit des Volkes, sondern auch noch die Mehrheit der Kantone für oder gegen eine Verfassungsrevision stimmen müssen.
Durch das Ständemehr
wird die Vergewaltigung der kleinen durch die großen Kantone verunmöglicht.