Squatter
(engl., spr. skwott-, von to squat, sich niedersetzen, niederlassen), in den Vereinigten Staaten [* 2] von Amerika [* 3] ein Eindringling, der sich ohne Rechtstitel auf einem Stücke unbebauten Landes niederläßt und von dem Eigentümer meist im summarischen Verfahren wieder vertrieben werden kann. Obwohl es auch in den Städten S. giebt, d. h. Individuen, die von leer stehenden Bauplätzen Besitz ergreifen und dort ihre Hütten [* 4] bauen, so pflegt man gewöhnlich unter S. nur diejenigen Ansiedler zu verstehen, die in Ermangelung von Mitteln, um sich in den dichter bevölkerten Gegenden anzubauen, ¶
Verteilung der Staatsformen und Kolonialverfassungen auf der Erde. ¶
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weiter ins Innere zogen und Niederlassungen in Gegenden gründeten, wohin man auf dem gewöhnlichen Kolonisationswege erst weit später vorgedrungen wäre. Es wurde daher frühzeitig in Vorschlag gebracht, die S. durch sog. Vorkaufsgesetze in dem Besitz der occupierten Ländereien zu schützen, wobei man von dem Grundsatze ausging, daß die auf Urbarmachung des Bodens verwendete Mühe und Arbeit schon an sich einem darauf verwandten Kapital gleichkomme. Seit dem 1862 erlassenen Heimstättengesetz (s. d.) haben die auf die S. bezüglichen gesetzlichen Bestimmungen nur noch Bedeutung für die Geltendmachung der Rechte seitens der Privateigentümer.