(lat. Saltus), in der Logik und zwar im Beweis das Auslassen von Mittelsätzen, die nicht fehlen dürfen, wenn
der Schlußsatz bewiesen, in der Metaphysik und Naturphilosophie das Auslassen von Mittelstufen, die nicht übergangen werden
dürfen, wenn das Ziel der Entwickelung erreicht werden soll. Ersteres, die Stetigkeit der Beweisführung,
wird durch den Satz, daß die Folge nur aus der Gesamtheit der Gründe, letzteres, die Stetigkeit der Entwickelung, durch den
Satz, daß die Wirkung nur aus der Gesamtheit der Ursachen entspringe, die Anwendung des letztern auf die Natur insbesondere
durch den Kanon ausgedrückt, daß es in dieser keinen S. gebe (in natura non datur saltus).
(Kt. St. Gallen,
Bez. Ober Toggenburg, Gem. Krummenau).
725 m. Naturbrücke über die Thur, 800 m s. vom
Dorf Krummenau.
Die Thur hat sich hier in die Nagelfluh ein 100 m langes und 8 m breites Tobel eingeschnitten, das von ihres
Haltes beraubten und zurückgesunkenen Blöcken überdeckt wird.
Beliebtes Ausflugsziel.
Kaskaden. Vergl. auch
den Art. Thur.
in der Tierzucht der von dem männlichen Tier vollzogene Begattungsakt.
Sprunggeld ist die
für Benutzung des männlichen Tiers zum Zweck der Begattung erhobene Gebühr (bei Pferden auch Deckgeld oder Beschälgebühr).