Sprengwirkung
,
die zertrümmernde Wirkung einer Sprengladung (s. d.) gegen den Gegenstand, mit dem sie in Berührung gebracht wird. Insbesondere besteht die S. eines Geschosses zunächst in der Zertrümmerung der Geschoßwand, so beim Shrapnel [* 2] und bei der Granate; bei letzterer kommt hinzu die Wirkung gegen die Teile des Zieles, mit denen die Granate bei der Detonation in unmittelbarer Berührung ist, je nach Art des Zieles und der Eindringungstiefe des Geschosses eine durchschlagende oder minenartige. Gegen leicht entzündliche Stoffe des Zieles kann sich auch eine Brandwirkung der Sprengladung äußern; hierzu werden event. besondere Brandgeschosse (s. d.) verwendet.