Titel
Sprengwerk
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[* 2] eine Baukonstruktion, deren man sich zum Überspannen von freien Räumen bedient, welche weiter sind, als es die Tragfähigkeit einfacher Balken gestattet. Dasselbe hat mit dem Hängewerke (s. d.) gleichen Zweck, unterscheidet sich aber von demselben dadurch, daß, während bei letzterm der Balken von oben an einem oder mehrern Punkten gehalten wird, beim S. diese Unterstützung von unten her stattfindet. Außerdem übt das S. einen Seitendruck auf die Widerlager aus. Je nach der Zahl der Unterstützungspunkte unterscheidet ¶
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man 1) das einfache S. oder Sprengbock (s. Fig. 1), welcher aus dem Spannbalken a, den beiden Sprengstreben b b, den beiden Klebpfosten c c und dem Unterzug d besteht, gültig für eine Spannweite von 7,5 bis 9 m. 2) Das doppelte S. oder Sprengbock [* 3] (Fig. 2), gültig für 10 bis 12 m Spannweite, bestehend aus dem Spannbalken a, den beiden Sprengstreben b b, den beiden Klebpfosten c c, dem Spannriegel d, den doppelten Zangen e e, welche entweder senkrecht zur Richtung des Spannbalkens oder der Sprengstreben angeordnet werden können.
Die Sprengstreben mit dem Spannriegel tragen alsdann die Unterzüge in Entfernungen von 3 bis 4 m, auf welche die Balkenlage [* 4] aufgekämmt wird, welche letztere bei Brücken [* 5] den Bohlenbelag der Brückenbahn trägt. Bei größern Spannweiten werden mehrere Sprengböcke ineinander geschoben (wie z. B. in [* 3] Fig. 3), so daß die Spannriegel derselben aufeinander liegen und durch eiserne Bolzen und hölzerne Dübel miteinander befestigt werden. Der stumpfe Schnitt in der Halbierungslinie des Winkels, welchen Spannriegel und Sprengstrebe bilden, wird durch die Doppelzangen gedeckt, auch wendet man statt ihrer gußeiserne Schuhe an. Bei der Konstruktion hölzerner Brücken durch Nebeneinanderreihen von Sprengböcken entstehen sog. Brückenjoche, bei welchen sich die Sprengstreben gegen Schwellen ansetzen, welche den Querverband der einzelnen Brückenjoche vermitteln. Ob man bei einem zu überspannenden Raume ein Hängewerk [* 6] oder ein S. anwenden soll, richtet sich nach den Umständen; so wird man, wo eine freie untere Ansicht der Balkenlage gewonnen werden soll, z. B. bei Zimmerdecken u. s. w., Hängewerke anwenden, während man S. anbringt, wo die obere Fläche der Balkenlage in Betracht kommt, z. B. bei Brücken. Sehr oft bringt man S. und Hängewerke zugleich an, welche sich gegenseitig ergänzen, z. B. bei Dachkonstruktionen über größern Sälen, wo es gilt, nicht nur die Saaldecke von oben, sondern auch das Dach [* 7] von unten zu stützen; ferner bei Holzbrücken, wo das S. die Brückenbahn unterstützt und das an beiden Seiten befindliche Hängewerk zugleich das Brückengeländer bildet oder (bei überdeckten Brücken) das Dach trägt. (S. Holzbrücken.)