Sprenggeschosse
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Sprenggeschosse,
Expiation - Explosivst
* 2
Seite 5.973.(Sprenggeschosse), Hohlgeschosse, gefüllt mit einer Sprengladung, die entweder durch den Aufschlag (Perkussionszündung) oder durch einen Zündsatz, der beim Abfeuern des Geschützes in Brand gerät (Zeitzünder), entzündet wird und das Geschoß [* 3] zersprengt.
Nach der Petersburger Konvention vom sind Explosionsgeschosse von weniger als 400 g Gewicht vom Kriegsgebrauch ausgeschlossen. Explosionsgeschosse für Handfeuerwaffen [* 4] können also nicht mehr verwendet werden;