Spiritus
(Geist, Sprit, frz. esprit, engl. spirit). Unter
diesem Worte ohne nähere Bezeichnung wird bekanntlich der Weingeist oder
Alkohol verstanden, der unter „Branntwein“
abgehandelt ist. In frühern Zeiten wurden eine Menge Flüssigkeiten, die mit dem Weingeist gar nichts gemein haben, mit
diesem Namen belegt und durch einen Zusatz näher bestimmt. Die meisten und gebräuchlichen Präparate dieser Art jedoch
enthalten Weingeist und sind Destillate von Weingeist über Pflanzenstoffe und man hat hiervon Angelika-,
Anis-,
Kümmel-,
Löffelkraut-, Wachholder-, Lavendel-, Melissen-, Rosmaringeist oder -S. etc. Der Ameisenspiritus
(Sp.
formicarum) entsteht in gleicher Weise durch Destillation von Weingeist über lebenden Ameisen.
Senfspiritus
(Sp.
Sinapis) ist eine Auflösung von ätherischem
Senföl in Weingeist. Auch bei andern Arten von Pflanzenspiritus
handelt es
sich immer nur um die betreffenden ätherischen Pflanzenöle, und es können dieselben daher statt der
Destillation von Pflanzenteilen kürzer durch Vermischen des Weingeistes mit den käuflichen
Ölen hergestellt werden. Kampferspiritus
(Sp.
camphoratus) und Seifenspiritus
(Sp.
saponatus) sind bloße Auflösungen von
Kampfer, resp.
Seife, in Weingeist.
Verschiedene hierher gehörige Flüssigkeiten sind ätherhaltig, so Sp.
acetico-aethereus, Essigätherweingeist; Sp.
muriatico-aethereus,
Salzäthergeist (versüßter Salzgeist); Sp.
nitrico-aethereus, Salpeteräthergeist (versüßter Salpetergeist). Sp.
sulphurico-aethereus ist ein Gemisch von 1 Tl.
Äther mit 3 Tln.
Alkohol (Hoffmann'sche Tropfen). Spiritus
vini, Weingeist,
ist die stehen gebliebene alte Firma, unter welcher jetzt der reine Kartoffelsprit zu finden ist. Ferner wurden früher als
S. bezeichnet: Sp.
fumans Beguini ist
Schwefelammonium;
Sp. fumans Libavii ist Zinnbichlorid;
Sp. salis ist Salzsäure;
Sp. cornu cervi ist Hirschhorngeist, eine Lösung von unreinem, brenzlichem, kohlensaurem Ammoniak. - Zoll: S. ohne Beimischung (Alkohol, Weingeist), ebenso Destillate von Weingeist über Pflanzen zum Genuß Nr. 25 b des Tarifs.
Präparate und Destillate zum Medizinalgebrauch, z. B. Ameisen-, Lavendel-, Löffelkraut-, sowie Kampfer-, Seifen- etc. S., ferner ätherhaltige Präparate Nr. 5 a des Tarifs.