Spion
(ital.), s. Kundschafter.
Spion
254 Wörter, 1'958 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Spion
(ital.), s. Kundschafter.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Spion
(ital.), für jeden Staat diejenige Person, die sich von Gegenständen, deren Geheimhaltung im Interesse seiner
Landesverteidigung erforderlich ist, ohne Erlaubnis Kenntnis zu verschaffen sucht. Die Spionage
ist eine
Vorbereitungshandlung des Verrats. Für den Staat, in dessen Interesse die Ausspähung geschieht, ist der S. Kundschafter (s. d.).
Die Ausspähung kann in Kriegs- wie in Friedenszeiten erfolgen. Die Ausspähung im Kriege durch gegnerische Kombattanten in
Uniform ist erlaubt, also nicht Spionage.
Die Spionage
ist übrigens nur straf-, nicht völkerrechtswidrig, weshalb Offiziere auch in Friedenszeiten
ohne Völkerrechtsverletzung mit Auskundschaftung beauftragt werden können. Andererseits hat der bedrohte Staat gegen Kriegsspione
nach Völkerrecht das Recht der Verhängung kriegsgerichtlicher Todesstrafe. Während in Deutschland
[* 2] früher nur die Kriegsspionage
ein besonderes strafrechtliches Delikt war (s. Landesverrat und Kriegsverrat), ist seit Gesetz vom
ebenso wie in Italien
[* 3] (Strafgesetzbuch von 1889, Art. 104-138) und Rußland (1892), auch die Friedensspionage
besonderes Delikt
(s. Verrat), nachdem Frankreich in dieser Richtung mit einem Spion
agegesetz vom vorangegangen war. Nach diesem ist
z. B. strafbar das Einschleichen unter Verkleidung, falschem Namen u. s. w. in feste Plätze, die Vornahme
topogr. Aufnahmen in einem Umkreise von 10 km Radius um militär. Anlagen, das Übersteigen von Barrieren, Böschungen u. s. w.
¶
zur Besichtigung eines Verteidigungswerkes. Ein von der Deputiertenkammer angenommenes Gesetz, betreffend die strengere
Bestrafung der Spionage
(lex Dreyfus), versteht unter Spionage nur die von Ausländern zum Schaden der äußern Sicherheit
des Staates begangenen Handlungen, alles andere ist Verrat. -
Vgl. Friedemann, Rechtslage der Kriegskundschafter und Kriegsspione
(Greifsw. 1892). -
Über Doppelspion s. d.
Nr. | Ergebnis | Spion |
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1 | ****** | Spi|on, der; -s, -e [ital. spione, zu: spia = Späher, Beobachter, zu: spiare = spähen, heimlich erkunden, ... |
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Spion
Spion.
Band - Seite | Artikel | Autor | Titel | Ausgabe |
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2.451 | Batta | Spionetc. ertappt worden, 3) | ||
65.171 | Spion | Friedemann | Rechtslage der Kriegskundschafter und Kriegsspione | (Greifsw. 1892) |
58.469 | Grosse | "Der Spion" | (2 Bde., Dresd. 1887) |
3 Quellen wurden gefunden.