Spiel,
die freie Beschäftigung des Geistes oder des Körpers ohne ernsten Zweck. Körperliche S. tragen wesentlich zur Ausbildung des Körpers und zur Befestigung der Gesundheit bei. Hierher gehören die Ball-, Kugel-, Hasche-, Ringspiele u. s. w. Bei andern S. wird vorzugsweise der Geist in Anspruch genommen (sog. Verstandesspiele, z. B. das Schachspiel). Manche Kartenspiele (s. d.), wie L'Hombre, Tarok, Piquet, manche Würfelspiele, z. B. Toccategli, sind Verstandes- und Glücksspiele zugleich; gewisse Kartenspiele reine Glücksspiele (s. d.).
Wird um einen Gewinn gespielt, so ist S. ein Vertrag, nach welchem die eine Partei gewinnen soll, was die andere verliert, und zwar so, daß, außer bei den reinen Verstandesspielen, Gewinn und Verlust von dem Eintritt eines ungewissen Ereignisses abhängt, auf welchen die Parteien entweder keinen oder nur beschränkten Einfluß haben. Daß der Zufall entscheidet und daß davon (Glück des Spielers) die Entscheidung abhängig gemacht wird, ist der Reiz des S. Darum ist es ein strafbarer Betrug, wenn die eine Partei durch Kennzeichnungen an dem Spielwerkzeug das entscheidende Ereignis für sich kenntlich oder durch Hantierungen bestimmbar macht.
Nach der neuern Gesetzgebung giebt es keine Klage auf den Spielgewinn, auch wenn das S. erlaubt ist (Preuß. Allg. Landr. I, 11, §. 577; Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 1180; Schweizer Obligationenrecht Art. 512: Deutsches Bürgerl. Gesetzb. §. 762; Code civil Art. 1965, hier mit Ausnahme der zur Bethätigung und Andeutung körperlicher Geschicklichkeit unternommenen S., sofern die Summe nicht übermäßig ist); doch darf das freiwillig Gezahlte nicht zurückgefordert werden (so Deutsches Bürgerl. Gesetzbuch), nach einigen Gesetzen sofern nicht das S. verboten war. Nach Österr. Bürgerl. Gesetzb. §. 1272 kann der Gewinn gefordert werden, wenn er hinterlegt war.
Vgl. GutsMuths, Spiele zur Übung und Erholung des Körpers und Geistes (7. Aufl., von Schettler, Hof 1885);
Ohlert, Rätsel und Gesellschaftsspiele der alten Griechen (Berl. 1886);
Richter, Die S. der Griechen und Römer (Lpz. 1887);
Fr. Anton, Encyklopädie der S. (Lpz. 1889);
Busch, Gesellschafts-Spielbuch (Berl. 1896);
Hahn, Buch der S. (2. Aufl., Lpz. 1897).
In der Jägersprache gebraucht man S. für den Schwanz des Fasanen, dann auch für den des Auer- und Birkwildes.