Spiel
,
die freie Beschäftigung des
Geistes oder des Körpers ohne ernsten Zweck. Körperliche S. tragen wesentlich
zur Ausbildung des Körpers und zur Befestigung der Gesundheit bei. Hierher gehören die
Ball-,
Kugel-, Hasche-, Ringspiele
u. s. w. Bei andern S. wird vorzugsweise der
Geist in
Anspruch genommen (sog. Verstandesspiele
, z. B. das
Schachspiel). Manche
Kartenspiele (s. d.), wie L'Hombre,
Tarok, Piquet, manche Würfelspiele
, z. B.
Toccategli, sind Verstandes-
und
Glücksspiele zugleich; gewisse
Kartenspiele reine
Glücksspiele (s. d.).
Wird um einen Gewinn gespielt
, so ist S. ein
Vertrag, nach welchem die eine Partei gewinnen soll, was die andere verliert,
und zwar so, daß, außer bei den reinen Verstandesspielen
, Gewinn und
Verlust von dem Eintritt eines ungewissen Ereignisses
abhängt, auf welchen die Parteien entweder keinen oder nur beschränkten Einfluß haben.
Daß der Zufall entscheidet und
daß davon
(Glück des Spielers
) die
Entscheidung abhängig gemacht wird, ist der Reiz des S. Darum ist
es ein strafbarer
Betrug, wenn die eine Partei durch Kennzeichnungen an dem Spiel
werkzeug das entscheidende Ereignis für
sich kenntlich oder durch Hantierungen bestimmbar macht.
Nach der neuern Gesetzgebung giebt es keine Klage auf den Spiel
gewinn, auch wenn das S. erlaubt ist
(Preuß. Allg. Landr.
I, 11, §. 577; Sächs.
Bürgerl. Gesetzb. §. 1180;
Schweizer
Obligationenrecht Art. 512:
Deutsches
Bürgerl.
Gesetzb. §. 762;
Code civil Art. 1965, hier mit Ausnahme der zur Bethätigung und Andeutung körperlicher Geschicklichkeit
unternommenen S., sofern die
Summe nicht übermäßig ist); doch darf das freiwillig Gezahlte nicht zurückgefordert werden
(so
Deutsches
Bürgerl. Gesetzbuch), nach einigen Gesetzen sofern nicht das S. verboten war. Nach Österr.
Bürgerl. Gesetzb. §. 1272 kann der Gewinn gefordert werden, wenn er hinterlegt war.
Vgl. GutsMuths, Spiele
zur
Übung und Erholung des Körpers und
Geistes (7. Aufl., von Schettler,
Hof
[* 2] 1885);
Ohlert, Rätsel
und Gesellschaftsspiele
der alten Griechen (Berl. 1886);
Richter, Die S. der Griechen und Römer [* 3] (Lpz. 1887);
Fr. Anton, Encyklopädie der S. (Lpz. 1889);
Busch, Gesellschafts-Spielbuch
(Berl. 1896);
Hahn, [* 4] Buch der S. (2. Aufl., Lpz. 1897).
In der Jägersprache gebraucht man S. für den Schwanz des Fasanen, dann auch für den des Auer- und Birkwildes.