Specifisches
Gewicht
, das Gewicht
der Volumeneinheit einer
Substanz. Wählt man als Volumeneinheit das Kubikzentimeter
und als Gewicht
seinheit das
Gramm, so giebt das S. G. an, wieviel
Gramm ein Kubikcentimeter der betreffenden
Substanz wiegt. Da 1 ccm Wasser (bei 4° C.) 1 g wiegt, so giebt das S. G. eines Körpers auch an, wieviel mal schwerer
der Körper ist, als das gleiche
Volumen Wasser von 4° C. Das S. G. der
Gase und
[* 2]
Dämpfe (die Gasdichte
und die Dampfdichte) drückt man durch diejenige Zahl aus, welche angiebt, wieviel mal schwerer das
Gas (oder der
Dampf)
[* 3] ist
als ein gleiches
Volumen atmosphärischer Luft von demselben Druck und derselben
Temperatur wie das
Gas (oder der
Dampf).
Das S. G. der festen und flüssigen Körper bezieht man also auf Wasser, dasjenige der
Gase und
Dämpfe
auf Luft. Für S. G. sagt man auch
Dichte oder
Dichtigkeit, doch gilt letztere Bezeichnung streng genommen für die
Masse (nicht
für das Gewicht
) der Volumeneinheit eines Körpers. Die Bestimmung des S. G. geschieht bei Flüssigkeiten einfach durch
Vergleichung des Gewichts
derselben mit dem eines gleichen
Volumens Wasser, indem man dasselbe
Gefäß,
[* 4] ein sog. Pyknometer (Fläschchen mit einem Stöpsel mit feiner Bohrung verschlossen), einmal
mit Wasser, dann mit der zu untersuchenden Flüssigkeit gefüllt wägt. Zu solchen Bestimmungen dienen auch die Skalen- und
Gewicht
saräometer (s.
Aräometer).
[* 5] Das S. G. fester Körper wird meist in der
Weise bestimmt, daß man
das absolute Gewicht
derselben und den Gewichtsverlust beim Eintauchen derselben in Wasser an der hydrostatischen Wage
[* 6] (s.
Auftrieb)
[* 7] ermittelt. Die erstere Maßzahl durch letztere dividiert, giebt das S. G.