Sozialpolitik,
der Inbegriff der auf Besserung der sozialen Verhältnisse, vorzüglich auf Regelung der Arbeiterfrage, gerichteten Bestrebungen und Maßregeln, insbesondere derjenigen des Staats. Während der Sozialismus die gesellschaftliche Verfassung von Grund aus ändern will, hält die heutige praktische S. an der gegebenen sozialen und Eigentumsordnung grundsätzlich fest und will auf deren Boden durch die Arbeiterschutzgesetzgebung (s. Fabrikgesetzgebung), durch die Arbeiterversicherung (s. d.), durch entsprechende Steuerverteilung, Verwaltungsmaßnahmen verschiedener Art etc. die Lage der untern Klassen verbessern und die durch Privateigentum und freien Wettbewerb sich bildenden Klassengegensätze mildern. In diesem Sinn wirkt der Verein für S., welcher 1872 zu Eisenach gegründet wurde und bis zur Neuzeit für Vorbereitung von seither in Gesetzgebung und Verwaltung eingetretenen Änderungen thätig gewesen ist (vgl. Kathedersozialisten). Über die verschiedenen sozialpolitischen Richtungen der Gegenwart s. Arbeiterfrage.