Soziallast
(Societätslast), Genossenschaftssteuer, in süddeutschen Gemeinden eine Steuer, welche zur Abwendung besonderer Nachteile oder zur Erreichung besonderer Vorteile einzelner Einwohner oder Besitzer oder einzelner Klassen von solchen bestimmt ist. Vgl. Gemeindehaushalt, S. 68.