Souverän
(franz. souverain, v. mittellat. superanus, »zuoberst befindlich«),
höchst, oberst, oberherrlich, unabhängig. So spricht man von einem souveränen Urteil, von welchem es keine Berufung an ein höheres Gericht gibt;
einem souveränen Heilmittel, das unfehlbar gegen ein bestimmtes Leiden wirkt;
von souveräner Verachtung etc. Namentlich aber wird im Staats- und Völkerleben der Inhaber der höchsten Gewalt im Staat, welche von keiner andern Macht abhängig ist, als S. und jene höchste Machtvollkommenheit (Staatshoheit) selbst als Souveränität bezeichnet;
daher Souveränitätsrechte, s. v. w. Hoheitsrechte (s. Staat). Vgl. Suzeränität.