Souverän
(franz. souverain, v. mittellat. superanus, »zuoberst befindlich«),
höchst, oberst, oberherrlich, unabhängig. So spricht man von einem souveränen
Urteil,
von welchem es keine
Berufung an ein höheres
Gericht gibt;
einem souveränen
Heilmittel, das unfehlbar gegen ein bestimmtes
Leiden
[* 2] wirkt;
von souveräner
Verachtung etc. Namentlich aber wird im
Staats- und Völkerleben der
Inhaber
der höchsten
Gewalt im
Staat, welche von keiner andern Macht abhängig ist, als
S. und jene höchste
Machtvollkommenheit
(Staatshoheit)
selbst als Souveränität
bezeichnet;
daher Souverän
itätsrechte, s. v. w. Hoheitsrechte (s.
Staat). Vgl.
Suzeränität.