Souterrain
(franz., spr. ssuterrang), das zum Teil in den Erdboden versenkte Geschoß [* 2] eines Hauses, zu Wohnungen, Geschäfts- und Wirtschaftsräumen dienend. Im ersten Fall muß es eine lichte Höhe von mindestens 2,6 m besitzen, wovon 1,6 m über dem Erdboden sich befinden müssen;
auch soll es nach Süden oder SO. gelegen und zum Schutz gegen Bodenfeuchtigkeit mit Isolierschichten versehen sein.