Sollen
,
an sich der Ausdruck des Gebots überhaupt; in der Ethik in engerer Bedeutung das unbedingte Gebot des Sittengesetzes. Kant unterscheidet das kategorische vom hypothetischen S. (den kategorischen vom hypothetischen Imperativ). Ein hypothetisches (d. h. bedingtes) S. ist dasjenige, welches bloß vorschreibt so zu handeln, wofern man bestimmte Folgen erreichen oder vermeiden will; z. B. das Gebot, so zu handeln, wofern man nicht Strafe gewärtigen will; kategorisch dagegen das, das nicht um der Folgen willen, sondern schlechthin gebietet. Von solcher Art ist nach Kant einzig und allein das sittliche Gebot, daher der kategorische Imperativ sich deckt mit dem Imperativ des Sittengesetzes oder der Pflicht (s. d.).