Solidarobl
igation,
s. Korrealobligation.
Solidarobligation
3 Wörter, 41 Zeichen
Solidarobligation,
s. Korrealobligation.
(v. lat. correus, Mitschuldner,
Korrealobligation, Solidarobl
igation), dasjenige Rechtsverhältnis, bei welchem ein und dasselbe Leistungsobjekt aus einem
und demselben obligatorischen Grund mehreren oder von mehreren solidarisch, d. h. im Ganzen und als
Ganzes, geschuldet wird. Ist hierbei von den mehreren Gläubigern jeder zu dem ganzen Gegenstand berechtigt, so spricht man
von aktiver, hat von den mehreren Schuldnern jeder das Ganze zu leisten, sind also, wie man zu sagen pflegt, »alle
für einen und einer für alle« verpflichtet, von passiver Korrealverbindlichkeit. So haften z. B.
die Mitglieder einer offenen Handelsgesellschaft für die Schulden der letztern solidarisch; ebenso haften im Wechselrecht die
Acceptanten, Trassanten, Indossanten und Avalisten eines Wechsels solidarisch für die Wechselschuld. Die Lehre
[* 3] von der Korrealverbindlichkeit, eine
der schwierigsten des römischen Rechts, wurde bearbeitet von Ribbentrop (Götting. 1831), Helmolt (Gießen
[* 4] 1857), Fitting (Erlang. 1859), Weibel (das. 1872), Suffrian (Brandenb. 1876)
und Waldner (Wien
[* 5] 1885).