Soldat,
jeder zum Heer gehörige und zum Kriegsdienst in Waffen bestimmte Mann, vom höchsten Befehlshaber bis zum Gemeinen, obgleich der Sprachgebrauch die Benennung meist auf die letztern beschränkt.
Personen des Soldatenstandes sind im Gegensatz zu den Militärbeamten nach dem Deutschen Militärstrafgesetzbuch die Offiziere, Unteroffiziere und Gemeinen des deutschen Heers und der kaiserl. Marine, die Mitglieder des Sanitätskorps und die Mitglieder des Maschineningenieurkorps.