Sold
,
s. v. w. Lohn, Bezahlung für geleistete Dienste, [* 2] namentlich Kriegsdienste, abzuleiten vom lat. solidus, der von Alexander Severus (222-235 n. Chr.) eingeführten Goldmünze, welche den viermonatlichen Lohn des Kriegers ausmachte. Daher Söldner, Scharen, welche um Lohn in Kriegsdienste treten, wie im Altertum die Griechen, im Mittelalter Deutsche [* 3] und, bis in die Neuzeit, besonders die Schweizer (s. Fremdentruppen). Nach dem Verfall des Heerbannes, der Lehnsfolge und des Rittertums bildeten bis gegen Ende des 18. Jahrh. geworbene Söldner die Masse der Heere.
Geregelte Sold
zahlung begann erst mit dem Aufkommen der stehenden
Heere. Bei dem ausgehobenen Wehrpflichtigen ist S. die zum
Unterhalt nötige
Löhnung, die, wie schon zu
Gustav
Adolfs Zeit, alle zehn
Tage ausbezahlt wird.
Ihre
Höhe beträgt
in
Deutschland
[* 4] für den
Gemeinen der
Infanterie 35
Pf. auf den
Tag, für Leute der berittenen
Waffen
[* 5] 5
Pf. mehr, für
Gefreite je 5
Pf.
mehr als für
Gemeine derselben
Waffe. Bei den Griechen beginnt die Sold
zahlung unter
Perikles, bei den
Römern schon unter den
Königen, aber aus den Gemeindekassen, aus der Staatskasse erst seit 406
n. Chr. halbjährlich oder jährlich;
der bare S., das Salarium
(Geld für
Salz)
[* 6] eingerechnet, entsprach dem
Lohn der ländlichen
Arbeiter. Bei den
Deutschen beginnt
die Sold
zahlung vereinzelt unter
Karl d. Gr. und war durch die
Hansa im 13. Jahrh., in
England um 1050 vollständig entwickelt.