Skrutinium
(lat.), Wahlprüfung, namentlich die Ermittelung des Ergebnisses einer Wahl oder Abstimmung, welche mittels Stimmzettel erfolgte;
auch s. v. w. Listenskrutinium
(s.
Listenabstimmung).
Im Kirchenrecht versteht man unter S. die der Übertragung eines geistlichen Amtes vorausgehende Untersuchung, ob der Berufene zur Bekleidung des Amtes fähig sei;
dann die mittels versiegelter Stimmzettel vorgenommene Wahl der Bischöfe und Päpste.