Titel
Sklaverei
,
diejenige Stufe menschlicher Dienst- und Abhängigkeitsverhältnisse, auf der bei voller Einbuße der persönlichen Freiheit ein Mensch zur Sache und damit zum Eigentum eines andern wird, das beliebig veräußert werden kann. Die S. ist so alt wie der Ackerbau. Während sie bei den schweifenden Jagdvölkern und bei den nomadisierenden Hirtenstämmen keinen Raum fand und bei Völkern, die dem Fischfang obliegen, nur vereinzelt vorkommt, entstand mit dem Seßhaftwerden und dem Beginn der Bodenbestellung auch das Bedürfnis nach Sklavenarbeit.
Die gesteigerte Arbeitsleistung, die der Bodenbau verlangt, forderte, mit der uralt geübten Sitte der Tötung der Kriegsgefangenen zu brechen und die Arbeitskraft der Unterworfenen zum Vorteil des siegreichen Stammes auszunutzen. In der Folge trat in den Kriegen neben dem Güterraub als Zweck der Menschenerwerb hervor, durch den der eigene Bedarf an Sklaven gedeckt und Menschenmaterial als Gegenstand des Handels erworben wurde. S. und Sklavenhandel finden sich in den sie bedingenden Kulturstufen und wirtschaftlichen Verhältnissen in fast allgemeiner Verbreitung und haben auf die Entwicklung der Völker überall einen wesentlichen Einfluß geübt.
Seit dem Aufkommen der S. führten die Kriege zu einer Bereicherung des Siegers an Arbeitskräften, die der Kultur dienstbar gemacht werden konnten. Die Anfänge der Arbeitsteilung und der auf einen Zweck gerichteten Massenleistung setzten mit der S. ein. Durch die Überweisung der materiellen Arbeit an die Sklaven ward den Herrschenden eine freiere Bethätigung im Dienste [* 2] der Stammes- und Staatsinteressen und die Pflege geistigen Lebens ermöglicht. Mit der Unterscheidung in Freie und Unfreie entstand eine mehr und mehr sich festigende Gliederung der Gesellschaft; die S. wirkt ständebildend, und vereinzelt ist es selbst bei den Negern, wie an der Goldküste und im Kongolande, zur Bildung eines Adels gekommen.
Die sociale Stellung der Sklaven pflegt günstiger und ihre Behandlung milder zu sein bei Völkern einer niedern Kultur; die Anforderungen werden strenger und die Ausnutzung der Arbeitskraft wird gesteigert bei entwickelten Wirtschaftsverhältnissen. Das wirtschaftliche Leben der antiken Völker beruhte fast ausnahmslos auf S., und das ganze Altertum hindurch blieb es völkerrechtlicher Grundsatz, die Kriegsgefangenen als Sklaven zu betrachten. Der Sklavenhandel, vornehmlich durch die Phönizier vermittelt, war eine feste Einrichtung.
Assyrer, Babylonier und Perser hatten S. seit ihrem ersten Auftreten als Eroberer; in Indien bestand eine mildere Form der Gebundenheit. Die Juden, deren ursprünglich weitgehende Gewalt über ihre Sklaven das mosaische Gesetz beschränkte, unterschieden zwischen einheimischen Sklaven, die nach sechsjähriger Dienstzeit freigegeben werden mußten, falls sie nicht freiwillig auf Loslassung verzichteten, und solchen fremder Nationalität, die in lebenslänglicher S. verblieben. Sklavenkinder, auch diejenigen der einheimischen Unfreien, waren Eigentum der Herren. Die S. erlangte bei den Israeliten nicht die Bedeutung, die sie bei den klassischen Völkern hatte, und der Sklavenhandel erreichte bei ihnen keine beträchtliche Ausdehnung. [* 3] Das Alte Testament weiß nichts von Sklavenmärkten, erst in der Mischna wird ihrer Erwähnung gethan.
Bei den Griechen blieb die S. wirtschaftliche Grundlage des Staatslebens durch die ganze Geschichte des Volks hindurch. Auch ein Plato war in dieser Frage nicht vorurteilsfrei, und Aristoteles, obschon er die S. etwas Widernatürliches nennt, ¶
forlaufend
1021
hält an ihrer wirtschaftlichen Notwendigkeit fest. Den Grundstock der Sklavenbevölkerung bildeten die Nachkommen der unterjochten Ureinwohner. Dazu kamen zu allen Zeiten Kriegsgefangene und besonders seit dem 7. Jahrh. eine stetig zunehmende Einfuhr fremder Sklaven. Nicht nur die bürgerliche Bevölkerung [* 5] hielt zu Landbau und gewerblichen Verrichtungen Sklaven, sondern auch die Staaten bedienten sich in weitem Umfange der Sklavenarbeit. Am hervorstechendsten war das Staatssklavenwesen im kommunistischen Sparta entwickelt, dessen Geschichte durch das stammfremde, hart gehaltene und zu erbitterten Aufständen immer geneigte Helotentum hervorragend bestimmt wurde.
Bei der großen Mannigfaltigkeit des polit. und wirtschaftlichen Lebens in Griechenland [* 6] war die sociale Stellung der Sklaven eine sehr verschieden abgestufte; im ganzen aber war ihre Lage keine drückende, und das Heraustreten aus dem Stande der Unfreiheit war nicht erschwert. Das Asylrecht diente dem Sklaven, sich einer unwürdigen Behandlung zu entziehen; die Freiheit erlangten athenische Sklaven durch Loskauf aus ihrem Nebenverdienst oder durch Freilassung.
Auch gab der Staat Sklaven frei, die in Notfällen bewaffnet worden waren oder sonst dem Gemeinwesen wichtige Dienste geleistet hatten. Die Zahl der Unfreien schätzt J. ^[Karl Julius] Beloch zu Beginn des Peloponnesischen Krieges (bei einer Bevölkerung Griechenlands, mit Macedonien und den umliegenden Inseln von 3 Mill.) auf etwa 1 Mill. Ihre Hauptmasse erfüllte die Mittelpunkte des Handels und der Gewerbthätigkeit, Korinth, [* 7] Athen, [* 8] Ägina. Am konsequentesten ausgebildet und mit Sitte, Staatswirtschaft und Politik verwachsen war das Sklavenwesen bei den Römern.
Schon in der ältern Zeit häufte sich mit den Eroberungen die Zahl der Sklaven; nach den Punischen Kriegen war Rom mit [* 9] einer Übermenge von Sklaven erfüllt, die noch fort und fort durch die zahlreichen Kriege und auf dem Wege des Handels vermehrt wurden. Der Staat selbst hielt Mengen von Sklaven zur Verrichtung der öffentlichen Arbeiten, zum Minenbau, zur Bedienung der Magistrate; jeder wohlhabendere Bürger besaß Sklaven, und das Gesinde der Großen wuchs in der Zeit der spätern Republik und unter den Kaisern bis zu 5000, 10000, ja 20000 Köpfen.
Ein Teil dieser Masse diente allein dem Luxus der Besitzer, andere wurden zur Besorgung der häuslichen Geschäfte verwendet, zum Betreiben von Künsten und Gewerben organisiert und zur Bebauung des Landes gehalten. Der röm. Sklave der ältern Zeit war rechtlos und besitzlos, das völlige Eigentum seines Herrn, der eine unbeschränkte Gewalt über Leben und Tod ausübte. Die Strafen für Vergehen waren hart; schon die Denunziation seines Herrn, ferner jeder Diebstahl eines Sklaven wurde mit Todesstrafe belegt, die bis auf Konstantin in der Kreuzigung bestand.
Der Sklave konnte keine rechtliche Ehe schließen, sein Zeugnis vor Gericht dürfte er nur auf der Folter ablegen. Auch vom Kriegsdienst waren die Unfreien ausgeschlossen, und nur in einigen Fällen besonderer Bedrängnis des Staates wurden hierin Ausnahmen gemacht. Die Freilassung (manumissio) erfolgte unter feststehenden Formen (s. Freilassung". Nur der durch feierliche manumissio Freigelassene (libertus) wurde röm. Bürger, sofern sein Herr selbst das Bürgerrecht besaß.
War dies nicht der Fall, so trat der Freigelassene nur in die Klasse der Lateiner oder der Provinziellen. Aber auch der Freigelassene, der in die Reihe der Bürger aufgenommen wurde, erlangte nur einen beschränkten Besitz der Bürgerrechte. Andererseits wurden nach älterm Recht Freie durch Überschuldung unfrei, und bei schweren Verbrechen degradierte man röm. Bürger zu Sklaven, um an ihnen die Strafe vollziehen zu können. Seit 265 v. Chr. wurde es Sitte, Sklaven als Gladiatoren [* 10] zu erziehen.
Bei der Härte, die die röm. Sklaven erfuhren, waren Aufruhr und Verschwörungen nicht selten; 135-132 und 102 v. Chr. mußten in Sicilien Sklavenempörungen niedergekämpft werden, 73-71 v. Chr. erschütterte der Aufstand unter Spartacus (s. d.) die Republik. (S. Sklavenkriege.) Erst in der Kaiserzeit, namentlich unter dem Einfluß der stoischen Lehre, [* 11] begann das Los der Sklaven milder zu werden. Die Kaiser, Trajan und mehr noch Hadrian, beschränkten die Willkür der Herren und hoben die Sklaven aus dem Zustande der Rechtlosigkeit heraus.
Ein gemißhandelter Sklave, der unter die Statue des Kaisers floh, hatte Anspruch auf dessen Schutz. Die Sklaven durften Eigentum besitzen und ihren Erwerb zur Loskaufung verwenden. Antonin endlich entzog den Herren das Recht über Leben und Tod ihrer Sklaven. Man begann Sklaven anzusiedeln, und die Freilassungen wurden bald in solchem Maße üblich, daß gesetzliche Beschränkungen getroffen wurden. Das Christentum nahm die ihm aus dem Heidentum entgegenkommende humanitäre Strömung in sich auf, blieb aber der S. als einer Institution des staatlichen Lebens gegenüber neutral, so daß diese die Zertrümmerung des Römischen Reichs überdauerte. Im Orient ist der Unterschied zwischen Unfreien und Herren zu allen Zeiten weniger schroff gewesen; die Sklaven standen ihren Herren näher und trugen mehr den Charakter des Hausgesindes.
Die Freilassung der Sklaven wird im Koran als ein Gott wohlgefälliges Werk empfohlen. Es liegen keine Hinweife vor, daß Mohammed und die Chalifen Kriegsgefangene zu Sklaven machten. Die Sklavenscharen an den Höfen der Chalifen waren vielmehr zumeist Neger, die aus dem Innern Afrikas auf dem Handelswege erworben wurden. Erst in den Kreuzzügen übten die Mohammedaner wechselseitig mit den Kreuzfahrern die Sitte, die Gefangenen zu Sklaven zu machen. Die auf die Kreuzzüge folgende Ausbreitung der islamit.
Macht führte dann Tausende von Christen in die mohammedanische S. In den abendländ. Reichen, die sich auf den Trümmern der röm. Kultur erhoben, hat sich S. und Sklavenhandel auch nach der Einführung des Christentums noch Jahrhunderte lang erhalten. Die Germanen hatten Sklaven, die durch Unterjochung oder Kriegsgefangenschaft unfrei geworden waren, aber auch solche, die durch Überschuldung und sogar durch Verlust ihrer Freiheit im Spiel in die Knechtschaft geraten waren.
Die Sklaven wurden im Hausdienste verwendet, und sicher hielten Vornehme einen größern Troß von Unfreien. Weiterhin wurden sie auf Hufen angesiedelt und waren zu Abgaben und Diensten verpflichtet. Die Knechte der Germanen galten rechtlich nicht als Personen, sie wurden als Vermögensobjekte und als außerhalb der Nation stehend angesehen. Der Herr verfügte unbeschränkt über seine Unfreien. Tötung und Verletzung fremder Sklaven wurde nicht durch ein Wergeld, sondern durch einen ! ihrem Besitzer zu leistenden Schadenersatz vergolten. Die Freilassung konnte eine widerrufliche sein, welche die Zugehörigkeit zum Hause des Herrn nicht ¶
forlaufend
auf-1022
hob, oder eine durch öffentliche Erklärung gewährte, die das Recht der Freizügigkeit verlieh, jedoch den Freigelassenen einem Schutzherrn, meist dem bisherigen Herrn, überwies. Freigelassene waren durch Wergeld geschützt und konnten Eigentum für ihre Lebensdauer erwerben. Die volle Freiheit wurde erst durch die Freilassung durch den König erlangt. Mit der Eroberung Galliens mußte die große Menge der hier seit der Römerzeit gehaltenen Sklaven dem german. Staatsleben eingeordnet werden; besonders aber seit Beginn der Slawenkriege wuchs die Zahl der Unfreien außerordentlich, und es entstand ein schwunghafter Handel mit slaw. Gefangenen nach Frankreich, England, Italien, [* 13] selbst bis Konstantinopel. [* 14] (Das Wort Sklave = Slawe ging in alle europ. Sprachen über, engl. slave; frz. esclave; span. esclavo; ital. schiavo.) Mit dem Seßhaftwerden der Stämme nach der Völkerwanderung hatte der Begriff der Nation sich auf Unfreie und Freigelassene zu erweitern begonnen.
In der Merowingerzeit erhielten die Sklaven eine beschränkte Rechts- und Vermögensfreiheit, seit dem 6. Jahrh. wurde ihnen das Wergeld zugestanden. Aus ihrerZahl hoben sich langsam heraus die Zinsbauern (Liten, Lassen), die mehr und mehr als unzertrennlich von der Hufe, auf der sie angesiedelt waren, galten, und die im persönlichen Dienste weltlicher und geistlicher Herren stehenden Knechte (pueri, ministeriales), die häufig die Schranken ihres Standes durchbrachen (s. Ministerialen). An die Klasse der Zinsbauern, mit der die der niedern Unfreien allmählich verschmolz, knüpft sich die Entwicklung zur Leibeigenschaft (s. d.), die im 13. Jahrh. abgeschlossen erscheint.
Seitdem tritt nur der eine Stand der Unfreien, die eigenen Leute, in mittelalterlichen Rechtsquellen entgegen. In England hatte unter der röm. Verwaltung die S. nach röm. Art bestanden. Bei der Besitznahme des Landes durch die Angelsachsen wurde die brit. Bevölkerung unfrei, und der größere Teil der Besiegten baute für die Überwinder das Land. Doch war die Lage dieser Unterworfenen nicht drückend und ihr Los weit weniger hart als das der Haussklaven, die man erhandelte.
Schon in den ersten Jahrhunderten der normann. Epoche ging die S. in England in die Leibeigenschaft über. Die S. in Frankreich wurde nach der röm. Zeit durch Sklavenkauf wie durch Verwendung Kriegsgefangener als Sklaven unterhalten. Der große Sklavenmarkt von Frankreich war Lyon; [* 15] hier trafen die Sklaven aus dem Osten Deutschlands [* 16] mit den aus Spanien [* 17] fortgeführten Mauren zusammen. Am Anfange des 12. Jahrh. setzte Ludwig VI. im Machtreiche der Krone Erleichterungen der drückenden Knechtschaft durch, und der erstarkenden Königsgewalt gelang es, der S. enge Grenzen [* 18] zu ziehen. In Italien war Rom der Mittelpunkt des Menschenhandels geblieben, von wo aus die Venetianer Christensklaven nach dem Orient verhandelten, und wohin die Spanier die Kriegsgefangenen und im Seeraub erbeuteten maur.
Sklaven zuführten. Während gegen Schluß des 13. Jahrh. S. und Sklavenhandel im christl. Europa [* 19] zu Ende ging, blieb beides auf der Pyrenäischen Halbinsel noch lange in Gebrauch. In den über ein halbes Jahrtausend andauernden Kämpfen zwischen Christen und Mauren pflegten beide Parteien ihre Gefangenen zu Sklaven zu machen und bei dem tiefen Gegensatz der Rasse und Religion mit Härte zu behandeln. Der Überfluß an maur. Sklaven war bei den Spaniern so groß, daß sie Jahrhunderte hindurch die Sklavenmärkte des südl. und westl. Europas versorgen konnten.
Noch zu Anfang des 16. Jahrh. waren in Spanien und Portugal Tausende von Mauren Sklaven. Seit der Besitznahme der Westküste von Afrika [* 20] durch die Portugiesen und der Entdeckung von Amerika [* 21] bemächtigten sich die abendländ. Nationen des Negersklavenhandels, und in dem Zeitraume des Beginns der modernen Civilisation bildete sich mit der Überführung von Negersklaven in europ. Kolonien ein neues System der S. heraus, das mit der Kolonialwirtschaft eng verwuchs und lange umkämpft erst in unserm Jahrhundert beseitigt werden konnte.
Der Negerhandel reicht bis in die frühesten Zeiten zurück. Der Verkauf geraubter oder ertauschter Sklaven aus dem Innern Afrikas besonders nach Vorderasien hin war eine von alters her bestehende Einrichtung des afrik. Völkerlebens. Seit 1480 begannen die Portugiesen von der Küste von Guinea aus Negersklaven auszuführen; sie verwendeten sie mit Vorteil in den neu begründeten Zuckerpflanzungen der Inseln Fernando Po, Principe, Annobon und besonders St. Thomas. Seit 1506 schickten die Spanier Negersklaven in ihre amerik.
Kolonien, nachdem sich herausgestellt hatte, daß die Eingeborenen den ihnen auferlegten Arbeiten nicht gewachsen waren. Die eingeführten Neger erwiesen sich als sehr brauchbar; 1511 erlaubte die Handelskammer zu Sevilla [* 22] ihre direkte Einfuhr in die span. Kolonien, und 1517 wurde auf Betreiben des menschenfreundlichen Las Casas, des Beschützers und Apostels der Indianer, durch Karl V. die Verwendung der Eingeborenen in den Kolonien verboten und die Negereinfuhr als Privilegium dem Marquis de de la Bresa auf acht Jahre übertragen. Er verkaufte das Vorrecht an die Genueser, doch gelang es den Portugiesen noch vor Ablauf [* 23] dieser Frist, sich der Negereinfuhr nach Amerika zu bemächtigen.
Seit 1562 nahmen auch die Engländer an diesem Handel teil, und im Utrechter Frieden 1713 wirkten sie sich das Recht aus, auf 30 Jahre 144000 Negersklaven in die span. Kolonien einzuführen. Auch Frankreich wandte sich unter Ludwig XIII. dem Negerhandel zu und gründete zu dem Zwecke Niederlassungen an der afrik. Westküste. Der franz. Sklavenhandel wurde bedeutend, als der Englands durch den Krieg gegen die nordamerik. Kolonien lahmgelegt war. Spanien, das den Sklavenhandel den Fremden überließ, gab ihn 1784 gänzlich frei.
Die folgenreichste der Entwicklungen, die aus der Negereinfuhr hervorgingen, wurde diejenige in den engl.
Kolonien Nordamerikas.
Hier entstand und befestigte sich die S. mit der Kultur der Baumwolle
[* 24] in erster Linie, dann des Zuckers
und des Reis; sie wuchs mit der Bedeutung, die diese Produkte im wirtschaftlichen Leben der Südstaaten
gewannen. 1620 landeten
die ersten Sklaven in Jamestown (Virginien), 1621 wurde die erste Baumwolle in Amerika gebaut. 1620-1740
sind nach Bancroft 130000, 1740-76 300000, nach Carey im ganzen 333000 Sklaven in die 13 Kolonien eingeführt. Der Widerstand,
den die S. in den nördl. Staaten, deren wirtschaftliche Verhältnisse die freie Arbeit verlangten, von Anfang an fand, konnte
ihre wachsende Ausbreitung nicht hindern. Seit 1727 waren es vornehmlich die Quäker, die diesen Widerstand
thatkräftig vertraten; sie verboten unter sich den Sklavenhandel, entließen 1751 ihre Neger und stifteten 1774 die Pennsylvanische
Gesellschaft, die eine erfolgreiche
¶