Sklavenwesen.
Asseriren
--
(lat.), mit Bestimmtheit aussagen, behaupten.
Claudianum senatusconsultum
--
Beschluß des Kaisers Claudius, nach welchem eine Freie, die trotz dreimaliger
Festuca
--
L. (Schwingelgras), Gattung aus der Familie der Gramineen, ein- oder mehrjährige
♦ (auch Vindicta, lat.), Halm, Strohhalm; dann die Rute oder der Stab, mit welchem
Freilassung der Sklaven, s. Sklaverei
--
Zustand eines Menschen, welcher seiner persönlichen Freiheit beraubt ist,
Ingenuität
--
(lat.), ursprünglich der Stand eines Freigebornen, angeborne Freiheit; dann
Manumissio
--
(lat.), bei den Römern die Freilassung eines Sklaven, daher in Nordamerika
Vindicta
--
(lat.), bei den Römern der Stab, mit welchem man die Sklaven berührte, die
Väterliche Gewalt.
Potestas
--
(lat.), bei den Römern die gesetzliche Gewalt, welche der Staatsbeamte (magistrat
Mancipium
--
(lat.), im röm. Rechte das abhängige Verhältnis freier Personen, welche
Pater familias
--
(lat.), Hausvater; derjenige, welcher einen andern in der väterlichen Gewalt
Mater familias
--
(lat.), bei den Römern die Frau des Hausherrn (Pater familias); Familienmutter.
Senatus consultum
--
(lat., abgekürzt S. C.), Beschluß des röm. Senats (s. d.), namentlich Bezeichnu
Klientel.
Cliens, s. Klient
--
(lat. Cliens), s. Klientel.
Klient, s. Klientel
--
(lat. Clientela), ein röm. Rechtsverhältnis, ähnlich der deutschen Hörigkeit
Klientel
--
(lat. Clientela), ein röm. Rechtsverhältnis, ähnlich der deutschen Hörigkeit
Officium
--
(lat.), Pflicht, Amt, Dienst, amtliche oder pflichtmäßige Verachtung; Ehrendiens
Patrocinium
--
(lat.), Beschützung, Verteidigung, besonders die eines Klienten durch seinen
Schuldwesen.
Acceptilation
--
(lat., Empfangseintragung), im röm. Rechte die mündliche, in Stipulationsform
Datio
--
(lat.), die Handlung des Gebens. D. ad manum creditoris, das Übergeben des
Jus dominii impetrandi
--
(lat.), nach röm. Rechte die Befugnis des Pfandgläubigers, wonach derselbe,
Manus injectio
--
(lat., "Handanlegung"), das älteste römische Exekutionsmittel
Nexum
--
(lat.), im altröm. Rechtsleben die feierliche Form der Abschließung eines
Schuldknechtschaft *
--
im Altertum ein Exekutionsmittel zur Beitreibung von Schulden, vermöge dessen
Proceß.
Ampliation
--
(spätlat.), im röm. Rechte die Vertagung des Prozesses, welche der Prätor
Auxilium
--
(lat.), Hilfe, Beistand, Schutz; in der Mehrzahl auxilia, s. v. w. Hilfstruppen.
Consilium
--
(lat.), richterliches Gutachten, Ausspruch, Rat; im alten Rom auch der Kreis
Divination
--
(lat.), Ahnungsvermögen, Weissagungskraft, Ahnung, bei den Römern Inbegriff
In jus rapere
--
(in jus vocare, lat.), bei den Römern die Aufforderung des Klägers an den
Institores
--
(lat.), bei den Römern Bezeichnung derjenigen, die von den Großhändlern
Interrogationes in jure
--
(lat.), Fragen, welche die Parteien im römischen Zivilprozeß einander zur
Legis actiones
--
(lat.), im röm. Prozeßverfahren die feierlichen Formen, deren man sich bei
Quaestio
--
(lat.), Frage, Streitfrage, Befragung, Untersuchung, und zwar sowohl gerichtliche
Strafe.
Ad bestias
--
(lat., "zu den Tieren"), im Altertum die Todesstrafe, bei welcher
Aqua et igne interdictus
--
auf Kurszetteln Abkürzung für "etwas". Wird nur ein kleiner Teil
Carnifex
--
(lat., Carnufex), bei den Römern der Scharfrichter, welcher die Hinrichtung
Columna Maenia
--
(lat.), Ehrensäule des Gajus Mänius, welcher 338 v. Chr. glücklich gegen
Ergastulum
--
(lat.), ein Gefängnis im alten Rom für insolvente Schuldner, später für
Geisel
--
(lat. Obses), der mit seiner Person für die Erfüllung eines Vertrags Bürgschaft
Ignis et aquae interdictio
--
auf Kurszetteln Abkürzung für "etwas". Wird nur ein kleiner Teil
Relegatio
--
(lat., "Verweisung"), bei den alten Römern in der republikanischen
Sacratio capitis
--
(lat.), Strafart, welche aus der Urzeit des römischen Staatswesens stammte
Steinigung
--
(Lapidatio), Tötung mit Steinwürfen, gesetzliche Strafe bei den Römern,
Stigma
--
(griech., "Stich"), bei den Griechen und Römern ein Brandmal, das
Indulgentia
--
(lat., "Nachsicht, Gnade"), im römischen Rechtswesen Straferlaß,
Deutsche Rechtsgeschichte.
Landeshoheit
--
(Landesherrlichkeit, Superioritas territoriales), zur Zeit des ehemaligen
Grundherrschaft
--
(auch Herrschaft schlechthin), im Mittelalter ein hoheitsrechtliches Zwischenverh
Atzung
--
veraltetes Wort für Speisung, Speise; in der Jägersprache die Fleischspeise
Bentinck'scher Erbfolgestreit
Gefolge
--
(Gefolgschaft, Comitatus), mehrere Personen, die einem regierenden Fürsten,
Geleit
--
Schutz vor drohenden Gewaltthätigkeiten, welchen die öffentliche Autorität
Dienstgefolge, s. Geleit
--
Schutz vor drohenden Gewaltthätigkeiten, welchen die öffentliche Autorität
Freies Geleit, s. Geleit
--
Schutz vor drohenden Gewaltthätigkeiten, welchen die öffentliche Autorität
Salvus conductus, s. Geleit
--
Schutz vor drohenden Gewaltthätigkeiten, welchen die öffentliche Autorität
Schutzbrief
--
s. v. w. Geleitsbrief, s. Geleit.
Indult
--
(lat.), Nachsicht, Bewilligung; dann s. v. w. Ablaß; insbesondere Dispensation
Gottesbrief
--
s. v. w. Indultum feudale, s. Indult.
Gau
--
(Go, Ga, got. gavi, althochd. gowi, mittelhochd. gou, geu, oberdeutsch Gäu,
♦ Franz Christian, Reisender und Architekt, geb. 15. Juni 1790 zu Köln, erhielt
Grafschaft
--
ursprünglich der Bezirk, dem ein Graf als Richter vorstand; dann das reichsunmitt
Hegergut
--
Name niedersächsischer Bauerngüter, deren Besitzer (Hegermänner) früher
Hofmark, s. Mark
--
ursprünglich deutsches Münzgewicht, aus dem römischen Pfund von 11 Unzen
♦ das alte, echt deutsche Wort für Grenze (daher Markscheide, Markstein); dann
♦ vormalige deutsche Grafschaft des westfälischen Kreises, wurde durch den
♦ Fluß in der niederländ. Provinz Nordbrabant, entspringt in Belgien (bei
♦ 1) Graf Wilhelm von der, der "Eber der Ardennen", ein niederländ.
Hufe
--
(Hube, althochd. huoba, mittellat. mansus), eigentlich ein eingezäuntes Stück
Lachbaum
--
ein Baum mit eingehauenem Zeichen (altd. Lachen); besonders Grenzbaum.
Mark
--
ursprünglich deutsches Münzgewicht, aus dem römischen Pfund von 11 Unzen
♦ das alte, echt deutsche Wort für Grenze (daher Markscheide, Markstein); dann
♦ vormalige deutsche Grafschaft des westfälischen Kreises, wurde durch den
♦ Fluß in der niederländ. Provinz Nordbrabant, entspringt in Belgien (bei
♦ 1) Graf Wilhelm von der, der "Eber der Ardennen", ein niederländ.
Markung
--
s. v. w. Mark (s. d.) in der Bedeutung von Grenze, eingegrenzter Bezirk.
Minderherrschaften
--
früher Bezeichnung für diejenigen Mediatherrschaften in Schlesien, deren
Reichsdörfer
--
im ehemaligen Deutschen Reich diejenigen Dörfer, die, mit Privilegien aus
Reichskammergüter
--
der dem vormaligen Deutschen Reich zugehörige Vermögenskomplex, in Domänen,
Schriftsässig *
--
früher Bezeichnung für Rittergüter, deren Besitzer unter den obern Landesgerich
Territorium
--
(lat.), Gebiet, im Mittelalter Amtsbezirk eines mit Verwaltung der kaiserlichen
Zeidelgüter
--
sonst die in den Reichsforsten bei Nürnberg gelegenen Güter der Zeidler,
Das Reich.
Heiliges römisches Reich deutscher Nation
--
(lat., Völkerschaft), ein nach Abstammung und Geburt, nach Sitte und Sprache
Römisches Reich
--
Das römische Volk, d. h. die Bewohner des altrömischen Staats, ist der Überlief
Reichsheiligthümer
--
Reliquien, die ehemals in der Burg Karlstein bei Prag verwahrt, 1437 aber
Reichsinsignien
--
s. v. w. Reichskleinodien.
Reichskleinodien
--
(Reichsinsignien), die im ehemaligen Deutschen Reich bei der Krönung der
Reichsstände.
Reichsstände
--
im ehemaligen Deutschen Reich die unmittelbaren Glieder des Reichs, die auf
Brachial, s. Brachium
--
(lat.), Arm; h. ecclesiasticum, der geistliche Arm, die geistliche Macht,
Brachium
--
(lat.), Arm; h. ecclesiasticum, der geistliche Arm, die geistliche Macht,
Corpus catholicorum
--
(lat.), die Gesamtheit der katholischen deutschen Reichsstände, sofern sie
Corpus evangelicorum
--
(lat.), die geschlossene Körperschaft, in welche die protestantischen deutschen
Fürstenmäßige
--
(Principales), zur Zeit der Reichsverfassung in Deutschland die reichsständischen
Gefürstet
--
zur Zeit der frühern deutschen Reichsverfassung Prädikat derjenigen Grafen
Reichsritterschaft
--
(Reichsfreie, freie Ritterschaft), im ehemaligen Deutschen Reich ein Verein
Reichskollegien
--
im frühern Deutschen Reich die Abteilungen, in welche die Reichsstände auf
Geistliche Bank
--
zur Zeit der frühern deutschen Reichsverfassung die Abteilung der stimmberechtigt
Gelehrte Bank
--
ehedem in Kollegien, in welchen Adel und Bürgerliche geschieden waren, die
Fürstenbank
--
(Fürstenrat), im frühern Deutschen Reich Bezeichnung der auf dem Reichstag
Fürstenrath
--
s. v. w. Fürstenbank.
Herrenbank
--
bei den früher nach Ständen zusammengesetzten Landtagen die Bank der Ritterschaf
Ritterbank
--
(adlige Bank), sonst Abteilung in manchen Kollegien, z. B. dem Reichshofrat,
Reichsstädte
--
im ehemaligen Deutschen Reich die Städte, welche unmittelbar unter Kaiser
Legestädte
--
im alten Deutschen Reich Städte, in denen gewisse Reichsabgaben bezahlt werden
Kaiserliche Städte
--
s. v. w. Reichsstädte.
Alternirende Fürstenhäuser
--
in der frühern deutschen Reichsverfassung in Bezug auf das Direktorium des
Kuriatstimme
--
Gesamtstimme, welche mehrere Stimmberechtigte zusammen abzugeben haben. So
Reichsdeputation
--
im vormaligen Deutschen Reich der von Kaiser und Reich zu Besorgung gewisser
Ding
--
(althochd. Ding, mittelhochd. Dinc, nord. Thing), Volksversammlung der alten
Thing, s. Ding
--
(althochd. Ding, mittelhochd. Dinc, nord. Thing), Volksversammlung der alten
Bundesversammlung, s. Deutschland
--
(Deutsches Reich, franz. Allemagne, engl. Germany), das im Herzen Europas,
Convocatio, s. Konvokation
--
(lat.), Zusammenberufung, besonders zur Zeit des Deutschen Reichs die gemäß
Konvokation
--
(lat.), Zusammenberufung, besonders zur Zeit des Deutschen Reichs die gemäß
Diktatur
--
(lat.), die Machtvollkommenheit eines Diktators (s. d.); in der ehemaligen
Komitialgesandter
--
ehedem Bezeichnung für die Gesandten beim Reichstag zu Regensburg.
Präsidialgesandter
--
derjenige Gesandte, welcher in den Sitzungen des vormaligen deutschen Bundestags
Reichsfinanzwesen.
Gemeiner Pfennig
--
eine Reichssteuer, welche im Lauf des 15. Jahrh. wiederholt erhoben wurde,
Kammerziele
--
(sehr unpünktlich und unvollständig eingehenden) Beiträge der Reichsstände
Reichsmatrikel, s. Matrikel
--
(lat.), das schriftliche Verzeichnis gewisser Personen oder Einkünfte, z.
Römermonat
--
im frühern Deutschen Reich Abgabe der Stände an den Kaiser, aus der Zeit
Viehzehnt
--
(Blutzehnte, Fleischzehnte, Uchtpenning, Schmalzzehnte, Wirtschaftszehnte
Reichskriegswesen.
Heerbann
--
(früher auch Heermannie, mittellat. Heribannus, franz. Arrière-ban), in
Banner
--
(unrichtig Panner, Pannier, verwandt mit dem franz. bannière, ital. bandiera,
♦ Johann, s. Banér.
Brandschatzung
--
Bezeichnung für Gelderpressungen, welche sich Anführer von Truppen in Städten,
Deutsche Bundesfestungen
--
feste Plätze, zur gemeinschaftlichen Verteidigung eines Bundes bestimmt.
Heeresfolge, s. Heerbann
--
(früher auch Heermannie, mittellat. Heribannus, franz. Arrière-ban), in
Heergeräthe
--
(Heergewende, Heergewette), in der altdeutschen Rechtssprache alle einem gerüstet
Heermeister
--
der Heerführer im Krieg; im Mittelalter der Vorgesetzte einer einem Ritterorden
Heerschild, s. Heerbann
--
(früher auch Heermannie, mittellat. Heribannus, franz. Arrière-ban), in
Mannitio
--
(mittellat.), bei den alten Deutschen die infolge eines Nationalbeschlusses
Martialgesetz
--
veralteter Ausdruck für die während des Kriegszustandes zur Geltung kommenden
Reichsadler, s. Adler
--
(Aquilinae, hierzu Tafel "Adler"), Unterfamilie der Falken (Falconidae
♦ Sternbild am nördlichen Himmel zwischen 281 und 305° Rektaszension und 3
♦ (Eagle), nordamerikan. Goldmünze von 10 Dollar in verschiedener Ausmünzung.
♦ (Erlitz, tschech. Orlice), linker Nebenfluß der Elbe in Böhmen, entsteht
♦ Friedrich, Architekt und Kunstschriftsteller, geb. 15. Okt. 1827 zu Berlin,
Reichsfahne, s. Banner
--
(unrichtig Panner, Pannier, verwandt mit dem franz. bannière, ital. bandiera,
♦ Johann, s. Banér.
Reichsfolge
--
s. v. w. Thronfolge; ehedem auch die Stellung des in Römermonaten (s. d.
Ritterpferde
--
(Lehnspferde), im Mittelalter die von der Ritterschaft dem Reichsoberhaupt
Reichsfürsten.
Deutscher König
--
(Rex Germaniae oder Rex Germanorum) wird seit dem 11. Jahrh. bisweilen als
Reichsfürsten
--
im ehemaligen Deutschen Reich die Mitglieder des Fürstenstandes. Die Würde
Altfürstliche Häuser
--
zur Zeit des alten Deutschen Reichs diejenigen Fürstenhäuser, welche schon
Fürstentage
--
Versammlungen der Reichsfürsten, geistlicher wie weltlicher, auf welchen
Fürstenverein
--
eigentlich "Verein der wider die neunte Kur korrespondierenden Fürsten
Immediatisirte Fürsten
--
(althochd. furisto, engl. the first, "der vorderste, erste, oberste",
♦ 1) Walther, aus dem Kanton Uri, Held der schweizerischen Sage, nach welcher
Mediat
--
(spätlat., "mittelbar") hießen im alten Deutschen Reich im Gegensatz
Neufürstliche Häuser, s. Altfürstliche Häuser
--
zur Zeit des alten Deutschen Reichs diejenigen Fürstenhäuser, welche schon
Auswerfen von Geld oder Sachen unter das Volk
--
(Populus), im weitern Sinn und im gewöhnlichen Sprachgebrauch s. v. w. Nation,
Königsbann
--
ehedem Bezeichnung für die königliche Regierungsgewalt überhaupt, namentlich
Gegenkaiser
--
Kaiser, welche dem regierenden Kaiser entgegengestellt wurden, um ihm die
Kurfürsten
--
(seit 1500 Churfürsten geschrieben, v. althochd. Kür, d. h. Wahl, also
♦ s. Churfirsten.
Churfürst
--
s. v. w. Kurfürst.
Elektorat
--
(lat.), Kurfürstentum, Kurfürstenwürde.
Wahlfürst
--
s. v. w. Kurfürst.
Königsstuhl
--
1) in der deutschen Kaisergeschichte denkwürdige Stätte am linken Rheinufer,
Kurprinz
--
ehemals Titel des Erbprinzen in einem Kurfürstentum. Vgl. Erbprinz.
Kurerzkanzler
--
Titel der geistlichen Kurfürsten im frühern Deutschen Reich; der von Mainz
Kurhut, s. Fürstenhut
--
Zeichen des fürstlichen Ranges, früher eine rote Mütze mit breitem Hermelinbesa
Kurmantel
--
Schmuck der Kurfürsten (s. d.) bei der Kaiserkrönung, daher in der Heraldik
Kurschwerter
--
die kreuzweise übereinander liegenden Schwerter, welche Kursachsen als Zeichen
Kurvereine
--
Vereinigungen der Kurfürsten (s. d.) des Deutschen Reichs zur Wahrung ihrer
Wahlkapitulation
--
im ehemaligen Deutschen Reich die Bedingungen, die einem römisch-deutschen
Landgraf
--
Joseph, volkswirtschaftlicher Schriftsteller, geb. 25. Mai 1843 zu Bamberg,
Landvogt
--
ehemals ein vom Landesherrn über einen bestimmten Landesbezirk gesetzter
Markgraf
--
(Marchio), ursprünglich der mit der Handhabung der Regierungsgewalt in einem
Pfalzgraf
--
(Comes palatinus), im fränkischen und im spätern Deutschen Reich ursprünglich
Palatinus
--
(lat.), im byzantin. Reich jeder, der als Hof- oder Staatsbeamter zum kaiserlichen
Erzpfalz
--
früher Name der Rheinpfalz, weil sie die vornehmste Pfalz war und in späterer
Komitiv
--
(lat. Comitiva), im Verfassungsrecht des frühern Deutschen Reichs die Befugnis,
Pfalz
--
Provinz des ehemaligen Deutschen Reichs, war früher im Besitz der Pfalzgrafen
Pfalzstädte
--
im Mittelalter Städte, wo die deutschen Kaiser Pfalzen oder Paläste hatten
Reichsverweser
--
(Reichsvikare, Vicarii oder Provisores imperii), sonst in jedem Zwischenreich
(lat.), Handlanger, Gehilfe;
bei den spätern Römern der Amtsname der Sklaven, deren man
sich in vornehmen Häusern zur Besorgung des Rechnungswesens, zu wissenschaftlichen Beschäftigungen, zum Schreiben, Vorlesen
etc. bediente;
jetzt auf Universitäten s. v. w. Famulus (s. d.).