Skelett
[* 2] (Gerippe, griech. skeletos, ausgetrocknet), das Körpergerüst, also bei Wirbeltieren die Gesamtheit der Knochen [* 3] in derjenigen Lage und demjenigen Zusammenhang, wie sie im lebenden Organismus angetroffen werden. Ein S. heißt natürlich, wenn die einzelnen Knochen noch durch die Gelenkbänder zusammengehalten werden, künstlich dagegen, wenn die von den Weichteilen vollständig befreiten, dann entfetteten und gebleichten Knochen durch beliebig gewählte Verbindungsmittel, wie Draht, [* 4] Leder- oder Kautschukstreifen, miteinander verbunden sind und annähernd in ihrer natürlichen gegenseitigen Lage gehalten werden.
Die Herstellung eines Skeletts
nennt man Skelett
ierung; man läßt sie wohl bei ganz kleinen
Tieren durch
Ameisen besorgen, welche die
Knochen sauber abnagen. Das S. des erwachsenen
Menschen, welches auf beifolgenden Tafeln »Skelett
des
Menschen I u. II« dargestellt und in seinen einzelnen Teilen benannt ist, wiegt
im frischen Zustand 9-14, ausgetrocknet etwa 5 kg; die Zahl der in ihm enthaltenen
Knochen (ohne die
Zähne)
[* 5] beträgt 223, nämlich 28 des
Kopfes, 51 des
Rumpfes, 74 der obern und 70 der untern Extremitäten. In betreff des Skeletts
der wirbellosen
Tiere s.
Hautskelett.