Sitzung
(Session), Zusammenkunft zum Zweck gemeinsamer Beschlußfassung, z. B. eines Ausschusses, einer Ständeversammlung, einer kollegialen Behörde. Für die Sitzungen eines Kollegiums der letztern Art sind in der Regel ein für allemal gewisse Sitzungstage bestimmt, wie dies z. B. für die Schöffengerichte in dem deutschen Gerichtsverfassungsgesetz verordnet ist, deren Sitzungstage für das ganze Jahr im voraus festzustellen sind. Bei Volksvertretungen versteht man unter S. nicht nur die einzelne Zusammenkunft (séance), sondern auch die ganze Zeitdauer, für welche die Körperschaft einberufen und beisammen ist (session, Sitzungsperiode, Diät). Die Handhabung der Disziplin und die Aufrechterhaltung der Ordnung in den Sitzungen (Sitzungspolizei) ist Sache des Vorsitzenden. Für die Sitzungen der Volksvertretungen, Gemeindekollegien und Gerichte ist das Prinzip der Öffentlichkeit (s. d.) besonders wichtig.