Sitzredakteure
nennt man die für Preßvergehen gesetzlich verantwortlichen und bestraften Scheinredakteure, welche mit der wirklichen Redaktion nichts zu thun haben.
Ihre Vorschiebung bildet ein oft benutztes Mittel, den eigentlichen Thäter der Strafe zu entziehen und so das Gesetz zu umgehen. Vgl. Presse, [* 2] S. 334.