Sitte
,
im weitesten
Sinne eine jede Art und
Weise des
Thuns und Lassens, die innerhalb einer menschlichen Gemeinschaft
(besonders eines
Volks oder Volksstammes) so zur festen Gewohnheit geworden ist, daß jede
Abweichung davon
allgemeiner Mißbilligung ausgesetzt ist. In verengter und vertiefter Bedeutung heißt S. die Regelung des ganzen menschlichen
Verhaltens nach den eigenen innern Gesetzen des
Handelns, gemäß welchen sie als gut oder böse, seinsollend oder nichtseinsollend
beurteilt werden. Gewöhnlich gebraucht man für diese engere Bedeutung den
Ausdruck Sittlichkeit. Das Gesetz des
Handelns selbst heißt Sitte
ngesetz;
die dem Sitte
ngesetz gemäße Handlungsweise sittlich oder sittlich gut;
die gedachte
rein geistige Gemeinschaft Aller, die dem Sitte
ngesetz unterworfen sind, das Sitte
nreich oder die Sitte
nwelt;
die Lehre [* 2] von den Gesetzen des Sittlichguten Sittenlehre oder Ethik (s. d.).