Ritterschaft
,
ursprünglich die Gesamtheit der
Ritter, später Bezeichnung eines besondern Geburtsstandes neben dem
Bürger- und Bauernstand und zwar dergestalt, daß der hohe
Adel von der Ritterschaft
ausgeschieden wurde (s.
Adel, S. 108). Die Ritterschaft
wurde
dann zur Zeit des frühern
Deutschen
Reichs wiederum in die reichsunmittelbare (s.
Reichsritterschaft) und
die mittelbare oder landsässige eingeteilt. In
Mecklenburg
[* 3] heißt die eine Abteilung des gemeinsamen
Landtags Ritterschaft
, im
Gegensatz
zu der von den städtischen Vertretern gebildeten
Landschaft, während sich die Ritterschaft
aus den Besitzern der
Rittergüter zusammensetzt.