Luxus
(lat.), der Aufwand für den feinern Lebensgenuß, welcher über den durchschnittlich
üblichen oder auch notwendigen Lebensbedarf hinausgeht. Da letzterer kein feststehender ist, so ist auch der
Begriff ein
durchaus relativer, und
Roscher meint mit
Recht, jeder Einzelne, jeder
Stand, jedes
Volk und jedes
Zeitalter nenne diejenige
Konsumtion
Luxus
, welche ihm selbst als entbehrlich erscheine. Der Luxus an und für sich ist nicht unberechtigt. Er wirkt
wohlthätig, wenn er auf gesunden und geschmackvollen Lebensgenuß gerichtet ist, dem
Sinn für
Schönheit und Reinlichkeit
wie einer echten
Sittlichkeit dient und nachhaltig das Lebensglück erhöht, ohne daß andre dadurch geschädigt werden.
Zu verwerfen ist nur der üppige, sinn- und geschmacklose Luxus
, welcher die Kostspieligkeit als Hauptsache ansieht
und raffinierte, verweichlichende Genüsse Weniger durch das
Elend Vieler erkaufen läßt. Je nach den allgemeinen
Anschauungen
über
Sittlichkeit und der Kulturstufe, auf welcher ein
Volk steht, tritt der Luxus
in verschiedenen
Formen auf.
Bei niederm
Stand wirtschaftlicher
Entwickelung ist der Luxus
vorzugsweise Massenluxus, welchen größere
Grundbesitzer durch großen Aufwand für Bediente und zeitweise durch kostspielige
Feste treiben. Dieser Gestalt des Luxus
begegnen
wir auch heute noch in denjenigen
Schichten des
Volkes, welche längere Zeit hindurch
ihren Lebensunterhalt möglichst knapp
bemessen, um dann gelegentlich sich gehörig austoben zu können. Die höhere
Kultur bringt den Luxus
, welcher
das
Leben verschönert und mit größerer Behaglichkeit ausstattet, wegen seiner größern
Reize einen wirksamen
Sporn für
sittliche, wirtschaftliche Bethätigung bildet und auch mehr den untern
Klassen des
Volkes zugänglich wird.
Nahrungsmittel. Graphi

* 2
Nahrungsmittel.
Schon
Malthus und später
Roscher haben darauf hingewiesen, daß der vernünftige Luxus
zu einer Art von
Reservefonds
für künftige Notfälle sich gestalten könne. So macht der verallgemeinerte
Konsum von
Fleisch und möglichst verschiedenartigen
Lebensmitteln einen Mißwachs weniger empfindlich; werden in guten
Zeiten mehr
geistige Getränke etc. fabriziert, so kann
in schlechten die Verwendung derselben eingeschränkt und damit ein größerer Spielraum für die
Nahrungsmittel
[* 2] gewonnen werden.
Man suchte in früherer Zeit den Luxus
durch Luxusgesetze oder
Aufwandsgesetze (Luxus
verbote) zu beschränken, so in
Rom,
[* 3] als
seine Herrschaft bei großer Einfachheit der
Sitten noch keine große
Ausdehnung
[* 4] angenommen hatte, ferner im
Mittelalter bis
zum 18. Jahrh. in
Deutschland
[* 5] durch eine große Zahl von Reichspolizeiordnungen und partikularrechtliche
Bestimmungen, in
Frankreich,
Schweden
[* 6] etc. Meistens sollte der Aufwand für
Kleider,
Gastmähler und Begräbnisse in
Schranken
gehalten werden, teils aus moralischen oder handelspolitischen
Gründen, teils um die Verarmung zu hindern oder eine Abgrenzung
der
Stände voneinander äußerlich zu ermöglichen.
Bei einigermaßen entwickeltem
Verkehr werden solche Verbote unausführbar, weil die Beaufsichtigung viel
zu lästig, kostspielig und dabei unzulänglich ist. Tüchtige
Bildung und Gesittung, gehörige
Pflege von Sparanstalten und
eine solide
Wirtschaftspolitik werden alsdann eine bessere nachhaltige
Wirkung ausüben als
Gesetze, die so leicht zur
Umgehung
anreizen. Ein Luxus
freilich, welcher die öffentliche
Sittlichkeit verletzt, wäre zu verhindern. Eine
Reihe
von verderblichen
Beispielen des Luxus
hat Em.
Herrmann (»Die
Launen der Pracht«, in den »Miniaturbildern aus dem Gebiet der
Wirtschaft«,
neue Ausg.,
Halle
[* 7] 1876) zusammengestellt.
Vgl. auch Roscher, Ansichten der Volkswirtschaft (3. Aufl., Leipz. 1878);
Baudrillart, Histoire du luxe privé et public (Par. 1878-80, 4 Bde.);