Drako
(grch. Drakon
), aus dem alten athenischen
Adel (den Eupatriden), erhielt von seinen Standesgenossen als
Archon
Eponymos 621
v. Chr. den
Auftrag, die bestehenden Rechtssatzungen und den Gebrauch der Gerichte aufzuzeichnen. Man gab dabei
einerseits einer dringenden Forderung des
Volks nach, welches dadurch der willkürlichen Gerechtigkeitspflege
der
Archonten und der Geschlechter ein Ende gemacht wissen wollte. Aber auf der andern Seite schuf Drako
aus dieser
Kodifikation dem
Adel eine Waffe gegen das
Volk.
Die außerordentliche
Strenge dieser Gesetze, die das geringste
Verbrechen, z.B. den Fruchtdiebstahl, ja sogar den Müßiggang,
gleich der
Beraubung der
Tempel
[* 2] und dem
Mord mit dem
Tode bestraft haben sollen, ist sprichwörtlich geworden.
war über die Härten des alten Gewohnheitsrechts noch weit hinausgegangen, hatte namentlich auch das alte strenge Schuldrecht
noch bedeutend verschärft. So kam es, daß schon nach wenigen Decennien 594
v. Chr.
Solon (s. d.) die Gesetzgebung des Drako
umgestalten
mußte und nur das eigentliche Blutrecht und die auf das dabei zu beobachtende Prozeßverfahren bezüglichen
Bestimmungen des Drako
in seine Gesetzgebung aufnahm. Es ist daher von diesen eine nähere
Kunde geblieben, während über die
übrigen Bestimmungen nur wenige Nachrichten überliefert sind. Die ausführlichste
Kunde von Drako
giebt
Aristoteles in der
Schrift
«über den
Staat der
Athener». Durch die
Strenge dieser Gesetzgebung wurde der
Ausdruck Drako
nische
Strenge,
Drako
nische Gesetze sprichwörtlich.