Colenso
,
John
William,
Bischof von
Natal, Vertreter einer wissenschaftlichen
Richtung in der englischen
Hochkirche, geb. 1814 in
Cornwall, machte seine Universitätsstudien zu
Cambridge, wo er 1836 den Doktorgrad empfing und seit 1842 vielgebrauchte
Lehrbücher der
Algebra und
Arithmetik schrieb. Seit 1846 wirkte er als
Prediger zu Forncett St.
Mary in
Norfolk, wo er die »Village
sermons« (Lond. 1853) herausgab. Nachdem er 1853
Bischof von
Natal im südlichen
Afrika
[* 3] geworden, veröffentlichte er die
Schrift
»Ten weeks in
Natal« (Lond. 1855). Die
Bekehrung und Zivilisierung der Eingebornen ließ er sich unermüdet angelegen sein.
Das Ärgernis, welches Colenso
gab, als er in seinem Werk »St.
Paul's Epistle to the
Romans, newly translated« (Lond. 1861) die
Ewigkeit der Höllenstrafen in Abrede stellte, wuchs, nachdem er in dem Werk »The
Pentateuch and the Book of Joshua, critically examined« (das. 1862-65, 5 Bde.;
neue Ausg. 1863-71, 6 Bde.) die Echtheit
und Geschichtlichkeit der Mosesbücher in
Frage zog. Colenso
wurde zur Verantwortung vor die
Konvokation (s. d.) nach
England berufen. 40
Bischöfe
begehrten, Colenso
solle sein
Amt niederlegen.
Der
Bischof der
Kapstadt
[* 4] sprach förmliche Absetzung über ihn aus. Doch Colenso
appellierte 1865 an das
Privy Council
der
Königin und erlangte hier seine
Freisprechung. Der in demselben Jahr erschienene fünfte Teil seines Werks über den
Pentateuch
zeigte einen noch entschiedenern Standpunkt als die frühern, und jetzt wurde in der That ein Gegenbischof
wider ihn aufgestellt. Eine
Pan-Anglican-Synod, welche 1867 im erzbischöflichen
Palast von
Lambeth tagte, und zu welcher die
anglikanischen
Bischöfe aus allen
Weltteilen herbeieilten, sollte Colenso
förmlich exkommunizieren. Doch scheiterte diese Absicht
daran, daß die sogen. Palmerstonschen
Bischöfe, Anhänger der Low-Church, ihre
Teilnahme an der
Synode verweigerten, und daß
der
Bischof von
London
[* 5] für seinen
Beitritt
Bedingungen stellte, welche dem Exkommunikationsplan die
Spitze
abbrachen. Colenso
aber behauptete seine gesetzlich unanfechtbare
Stellung als
Bischof von
Natal bis zu seinem erfolgten
Tod.