Ambulanz
(franz. Ambulance), von den
Franzosen zu Anfang des 18. Jahrh. eingeführtes und in der
Folge auch bei andern
Armeen adoptiertes bewegliches oder fliegendes
Feldlazarett. In der deutschen
Armee wird dieser
Ausdruck
nicht mehr gebraucht, dagegen kommt er in Art. 1 der
Genfer Konvention (s. d.), wo die Ambulanzen
für neutral erklärt werden,
vor. Bei uns fallen unter den
Begriff Ambulanzen
die
Sanitätsdetachements, die
Feldlazarette und die für
die Kranken und Verwundeten bestehenden Transporteinrichtungen. In
Frankreich versteht man unter »ambulances« alle im
Rayon
des kämpfenden
Heers vorhandenen Einrichtungen zur
Pflege und zum
Transport der Verwundeten und Kranken. Auch werden speziell
die Krankentransportwagen so genannt. - Im gewöhnlichen
Leben nennt man Ambulanzen
die fahrenden Postexpeditionen sowie
alle fahrbaren Einrichtungen, welche für
Handel und
Gewerbe im Umherziehen (ambulant) dienen.