Absolution
,
Frei-, Lossprechung, insbesondere das richterliche
Erkenntnis, wodurch der Beklagte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
von dem wider ihn erhobenen Anspruch entbunden oder im
Strafverfahren von der gegen ihn erhobenen
Anklage freigesprochen wird.
- In der
Kirchensprache bezeichnet Absolution
die Lossprechung von kirchlicher und göttlicher
Strafe nach abgelegter
Beichte (s. d.).