Simultaneum
(lat.), etwas von zwei Personen zugleich Besessenes;
auch ein gleichberechtigtes Nebeneinanderbestehen, namentlich dasjenige der katholischen und der protestantischen Kirche;
endlich ein Vertrag, zufolge dessen die Glieder [* 3] verschiedener Konfessionen [* 4] an einem Ort sich zu ihrem Gottesdienst einer und derselben Kirche (Simultankirche) bedienen dürfen.
Gemeinschaftliche Schulen für die Kinder verschiedener Konfessionen heißen Simultanschulen (vgl. Kommunalschule).