im kanonischen Recht die Erwerbung eines geistlichen Gutes oder eines mit solchem verbundenen weltlichen
Gutes, insbesondere geistlicher Ämter um Geld oder Geldeswert. Die Strafe für das Vergehen der S. ist im
allgemeinen eine arbiträre, doch soll bei simonistischer Pfründenerwerbung der Verlust derselben eintreten. Der Name rührt
von Simon (s. d.) Magus her, der, wie die Apostelgeschichte erzählt, von den Aposteln die Mitteilung des HeiligenGeistes für
Geld zu erlangen suchte. Im Mittelalter hatte die S. einen die Kirche geradezu verwüstenden Umfang angenommen;
der gewaltige Kampf Gregors VII. gegen das deutsche Königtum nahm seinen Ausgangspunkt von den Maßregeln jenes Papstes gegen
die S.