Simŏnie,
im kanonischen Recht die Erwerbung eines geistlichen Gutes oder eines mit solchem verbundenen weltlichen Gutes, insbesondere geistlicher Ämter um Geld oder Geldeswert. Die Strafe für das Vergehen der S. ist im allgemeinen eine arbiträre, doch soll bei simonistischer Pfründenerwerbung der Verlust derselben eintreten. Der Name rührt von Simon (s. d.) Magus her, der, wie die Apostelgeschichte erzählt, von den Aposteln die Mitteilung des Heiligen Geistes für Geld zu erlangen suchte. Im Mittelalter hatte die S. einen die Kirche geradezu verwüstenden Umfang angenommen; der gewaltige Kampf Gregors VII. gegen das deutsche Königtum nahm seinen Ausgangspunkt von den Maßregeln jenes Papstes gegen die S.