Silbe
Trägerrecht - Tragisch

* 2
Träger. (lat. syllaba), die Gesamtheit der
Laute, welche wie mit einem
Schlag, also ohne neuen Einsatz des
Atems hervorgebracht
werden. Silben
können ein- und mehrlautig sein. Besteht eine S. aus Einem
Laut, so muß dies ein mit einem Stimmton versehener
Laut sein. Besteht sie, wie z. B.
Rad,
Hund, hat, mit etc., aus mehreren
Lauten, so heißt der, mit welchem
sie beginnt, Anlaut, der aber, mit dem sie endet, Auslaut. In der
Regel enthält jede S. einen
Vokal, und dieser ist der
Träger
[* 2] des
Accents; doch können auch tönende
Konsonanten accentuiert werden und allein oder mit andern
Lauten
eine S. bilden, wie z. B. in
»Handel« und »ritten« nach der gewöhnlichen
Aussprache, welche
das e nicht tönen läßt,
l und
n selbständige Silben
bilden. In einigen
Sprachen, z. B. im
Sanskrit und in mehreren slawischen
Sprachen, werden r und l in
sehr vielen Wörtern als
Vokale behandelt.
Man unterscheidet Stammsilben
, in denen der
Begriff des
Wortes liegt, und welche daher auch allein stehend gebraucht werden
können, und Nebensilben
, welche nicht den
Inhalt oder
Begriff des
Wortes ausmachen und daher nie allein stehen. Stehen letztere
vor der Stammsilbe
, so heißen sie Vor-, im entgegengesetzten
Fall Nachsilben
oder Endungen. In Bezug auf
die Zeitdauer, welche zum Aussprechen einer S. erfordert wird
(Quantität), teilt man sie in lange und kurze; doch gibt es
auch solche, deren
Quantität nicht fest bestimmt ist, sondern nach verschiedenen Rücksichten verschieden sein kann. Silbenmaß
ist die Bestimmung der Silben
nach ihrer
Quantität und die darauf sich gründende
Anordnung derselben
zu Versfüßen und dieser zu
Versen (s.
Metrik).