Signatur
(lat.), ein Zeichen, wodurch die Reihenfolge, die Ordnung, der Wert, die Beschaffenheit einer Sache angegeben wird;
in der Buchdruckerkunst das Zeichen, durch welches die Aufeinanderfolge der Bogen [* 3] einer Druckschrift bezeichnet wird (jetzt meist fortlaufende Ziffern; vgl. Duernen);
auch der kleine Einschnitt (Kerbe) an den Drucklettern;
in der Geschäftssprache Bezeichnung einer Schrift mit einem bloßen Namenszug statt der vollständigen Namensunterschrift;
zuweilen auch eine Resolution, die nicht förmlich ausgefertigt, sondern nur auf der eingegebenen Schrift selbst bemerkt worden ist.
In der
Musik versteht man unter Signaturen
die
Ziffern und Zeichen über dem
Generalbaß zur nähern Bezeichnung der zugehörigen
Akkorde. -
Lehre
[* 4] von der S. hieß die seit den ältesten
Zeiten vorhandene und namentlich in den
Tagen des
Paracelsus ausgebreitete
Ansicht, daß jeder Naturkörper, und namentlich die
Pflanzen, äußerlich in Gestalt,
Farbe und sonstiger
Beschaffenheit Zeichen trügen, an denen man erkennen könne, gegen welche
Leiden
[* 5] des tierischen und menschlichen
Körpers sie
anzuwenden seien. So brauchte man
Pflanzen mit Kalkausschwitzungen, wie
Steinsame und
Steinbrech, gegen
Steinleiden,
Disteln gegen
Seitenstechen,
Schöllkraut wegen des gelben Saftes gegen
Gelbsucht, die
Lungenflechte
(Pulmonaria)
wegen ihrer grubigen
Beschaffenheit gegen
Lungenkrankheiten, Gauchheil wegen der schädelförmigen Samenkapsel gegen
Tollheit,
Allermannsharnisch wegen des panzerähnlichen
Geflechts der
Zwiebel als Schutzmittel gegen
Angriffe aller
Art etc. Der
Glaube an die Wirksamkeit der meisten Volksheilmittel aus der Pflanzenwelt beruht auf der
Lehre von der S.