Signatär
(franz.), Unterzeichner eines Vertrags etc., daher Signatarmächte, gemeinsame Bezeichnung für die Staatsregierungen, welche einen Staatsvertrag unterzeichnen (signieren) und damit die Garantie für die Ausführung desselben übernehmen.
27 Wörter, 249 Zeichen
(franz.), Unterzeichner eines Vertrags etc., daher Signatarmächte, gemeinsame Bezeichnung für die Staatsregierungen, welche einen Staatsvertrag unterzeichnen (signieren) und damit die Garantie für die Ausführung desselben übernehmen.