Siebwahrsagung
(Koscinomantie), die schon bei den alten Griechen und Hebräern übliche Wahrsagung aus den Bewegungen eines aufgehängten Siebes, welche bis zu den letzten Jahrhunderten in ganz Europa [* 2] gebräuchlich war, um, wie Porta sagt, »den Namen eines Diebes, des Weibes Keuschheit, des Reiters und Pferdes Glück und geheime Angelegenheiten aller Art zu entdecken«. Dieser Aberglaube ¶
mehr
gehört zu der großen Gruppe des auf dem flachen Land noch jetzt in Anspruch genommenen »wahrsagenden Hausgeräts«, wobei außer dem Siebe besonders Erbschlüssel, [* 4] Erbbibeln, Beile, Scheren, [* 5] Messer [* 6] und Gabel gebraucht werden. Man hängt diese Gegenstände entweder an einer Schnur auf, oder hält sie (den Erbschlüssel in die Bibel [* 7] gebunden) zwischen zwei Fingern im schwankenden Gleichgewicht, [* 8] dabei die Namen der verdächtigen Personen aufzählend oder inmitten der versammelten Hausgenossenschaft von einer Person zur andern tretend. Derjenige, bei deren Nennung oder Annäherung sich der Gegenstand bewegt, wird für den Schuldigen gehalten.
Vgl. C. Sterne, Die Wahrsagung aus den Bewegungen lebloser Körper (Weim. 1862).