Sicherheit
sleistung,
s. Kaution.
Sicherheitsleistung
3 Wörter, 33 Zeichen
Sicherheitsleistung,
s. Kaution.
(lat., Sicherheitsleistung), ein Akt, wodurch die künftige Verletzung eines Rechts entweder verhütet, oder wodurch für den Fall ihres Eintritts die Wiederherstellung dieses Rechts gesichert werden soll. Will man lediglich feststellen, daß und in welchem Umfang ein Anspruch bestehe, so genügt in der Regel ein Vertrag der Beteiligten (Verbalkaution), wohin die vorläufige Feststellung einer Konventionalstrafe oder des zu ersetzenden Wertes oder Schadens für den Fall künftiger Verletzung gehört.
Unter Umständen kommt, um die Anfechtbarkeit eines Rechtsgeschäfts auszuschließen, oder auch lediglich behufs der Einwirkung auf das Gewissen des Beteiligten ein eidliches Versprechen (juratorische Kaution) hinzu. Eine Realkaution, die durch Stellung tüchtiger Bürgen oder ausreichende Pfandbestellung (Kautionshypothek) oder Hinterlegung einer Geldsumme geleistet wird, ist nötig, wenn beabsichtigt wird, die Durchführung eines Anspruchs gegen den Mangel eines Gegenstandes, aus dem er befriedigt werden kann, oder gegen sonstige Hindernisse, z. B. Flucht des Verpflichteten, zu sichern.
Zuweilen werden gerichtliche Maßregeln nötig, wie Beschlagnahme einer streitigen Sache oder eines die Hilfsvollstreckung sichernden Gegenstandes (Sequestration, Arrest) oder Einweisung des Berechtigten in den Besitz einer Sache. Kaution kommt im Zivil- wie im Strafprozeß vor, im letztern namentlich als Sicherheitsleistung für die Freilassung aus der Untersuchungshaft, wofern die Verhaftung des Angeschuldigten lediglich wegen des Verdachts der Flucht angeordnet ist. (Vgl. Deutsche [* 3] Strafprozeßordnung, § 117 ff.) Verwalter fremden Vermögens, wie Kassenbeamte, Rechnungsführer, Vormünder, Nutznießer u. dgl., sind vielfach zur Sicherheitsleistung verpflichtet.