Sezieren
(lat.), anatomisch zerlegen, s. Sektion. ^[= # (lat. Leichenöffnung), die kunstgerechte anatomische Untersuchung eines Verstorbenen, sei es ...]
Sezieren
6 Wörter, 50 Zeichen
Sezieren
(lat.), anatomisch zerlegen, s. Sektion. ^[= # (lat. Leichenöffnung), die kunstgerechte anatomische Untersuchung eines Verstorbenen, sei es ...]
(lat.), Abteilung, Unterabteilung für einen bestimmten Zweck bei Behörden, Versammlungen, daher Sektionschef in Österreich [* 4] der Direktor einer Ministerialabteilung;
auch bei Sammlungen, Karten etc.;
militärisch besonders Abteilung eines Zugs, z. B. im deutschen Heer 4-6 Rotten stark, Marschformation der Fußtruppen.
(lat. Leichenöffnung), die kunstgerechte anatomische Untersuchung eines Verstorbenen, sei es zur Feststellung der unmittelbaren Todesursache für Zwecke der Justiz (gerichtliche S.) oder aus wissenschaftlichen Motiven zur sichern Feststellung des Gesamtleidens eines Kranken. Die S. ist in den meisten Hospitälern obligatorisch, und es sind zu diesem Zweck eigne Ärzte, Prosektoren, angestellt; auch in der Privatpraxis wird bereits vielfach sowohl im Interesse der Hinterbliebenen als auch der behandelnden Ärzte die S. ausgeführt. Die öffentliche Gesundheitspflege arbeitet zur Zeit daran, die Untersuchung des Kadavers in allen Fällen obligatorisch zu machen. Da die meisten wichtigen Erkrankungen ihren Sitz in den innern Organen haben, so handelt ¶
es sich, ohne daß deswegen die Untersuchung der äußern Teile vernachlässigt würde, in der Mehrzahl der Fälle um die kunstgemäße Eröffnung der drei Haupthöhlen des menschlichen Körpers, des Kopfes, der Brust und des Unterleibs. Am Kopf werden die denselben bedeckenden weichen Teile durch einen Kreuzschnitt gespalten, worauf der entblößte Hirnschädel rundum abgesägt und das obere Stück (Kalotte) abgehoben wird. Auf der Brust werden Fleisch und Haut [* 6] bis auf die Knochen [* 7] durchschnitten, letztere bloßgelegt und die Rippenknorpel von den Rippen getrennt, worauf sich das dadurch gelöste Brustbein abheben läßt. Der Unterleib wird mittels eines Kreuzschnittes, der aber den Nabel nicht treffen darf, oder durch einen um die vordere Hälfte des Unterleibs herumlaufenden Schnitt geöffnet. Über die gerichtliche S. s. Totenschau.
Vgl. Virchow, Die Sektionstechnik (2. Aufl., Berl. 1877).