Seuffert
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Johann Adam von, hervorragender bayr. Jurist, geb. zu Würzburg, [* 2] studierte daselbst 1809-14, worauf er den Feldzug gegen Frankreich als Leutnant der freiwilligen Jäger mitmachte, und habilitierte sich 1815 in Göttingen [* 3] als Privatdozent für Geschichte und Staatswissenschaften. 1816 an die Universität Würzburg übergesiedelt, wurde er hier in rascher Folge 1817 außerordentlicher, 1819 ordentlicher Professor des römischen Rechts und bayrischen Zivilrechts. 1831 wählte ihn die Universität zu ihrem Vertreter für die Ständeversammlung, deren zweiter Präsident er ward. 1834 ging er als Appellationsgerichtsrat nach Ansbach, [* 4] schied jedoch 1839 aus dem Staatsdienst und lebte seitdem in München, [* 5] wo er starb. Er hat sich um die bayrische und deutsche Rechtspflege große Verdienste erworben durch seinen »Kommentar über die bayrische Gerichtsordnung« (Erlang. 1836 bis 1842, 4 Bde.; 2. Aufl. 1853-58) und durch Begründung der »Blätter für Rechtsanwendung zunächst in Bayern« [* 6] (1836) sowie des »Archivs für Entscheidungen der obersten Gerichte in den deutschen Staaten« (Münch. 1847-57, 11 Bde.; fortgesetzt von seinem Sohn E. A. S., Bd. 12-15, 1859-62; dann von A. F. W. Preusser, Bd. 16-34, 1863-1879, und von H. F. Schütt, Bd. 35 ff., 1880 ff.; neuer Abdruck 1866 ff.). Unter seinen sonstigen Schriften ist ausgezeichnet das »Lehrbuch des praktischen Pandektenrechts« (Würzb. 1823-25, 3 Bde.; 4. Aufl., besorgt von seinem Sohn E. A. S., das. 1860-70). - Sein ältester Sohn, Ernst August S., geb. zu Würzburg, seit 1857 außerordentlicher, seit 1864 ordentlicher Professor der Rechte zu München, schrieb: »Das gesetzliche Veräußerungsverbot bei Singular- und Universalvermächtnissen« (Münch. 1854).