Titel
Serbien
(türk. Sirp, slaw. Srbija),
Königreich, zwischen 43° 32' - 45° nördl.
Br. und 19° 32' - 22° 30' östl.
L. v. Gr., grenzt im N. an
Österreich-Ungarn
[* 2] (durch die
Donau und die
Save davon getrennt), im O. an
Rumänien
[* 3] und
Bulgarien, im
Süden und
W. an letzteres und an
Bosnien.
[* 4] (S.
Karte
»Rumänien,
Bulgarien, Serbien
etc.«, für den westlichen
Teil auch die
Karte
»Bosnien«.)
Bodenbeschaffenheit.
S. ist ein von zahlreichen Flußthälern und Schluchten durchschnittenes Hochland, das durch drei Gebirgsketten von den angrenzenden Provinzen der Türkei [* 5] geschieden, von einer vierten Gebirgskette aber von Süden nach N. durchzogen wird. Die den südlichen Teil des Landes umgebenden Gebirge sind mit denen von Obermösien nur durch den Bergrücken verbunden, welcher die Quellen der Toplitza und des Ibar trennt. Zwischen den Zuflüssen der Toplitza und Rassina erhebt sich der 1945 m hohe Kopaonik, an welchen sich der Scheljin (etwa 1360 m hoch) und die Stolovi (an 1000 m) im N. anschließen.
Hinter dem Ibarfluß im O. und
Süden von Kraljevo ziehen sich die
Gebirge Troglaw, Tschemerno und Djakowo hin. Im
Süden vom Kopaonik zwischen dem
Ibar und der südlichen
Morawa sind die
Gebirge Mrdar, Golak und Karpina.
Der von der südlichen
Morawa, der
Donau und dem
Timok eingeschlossene Teil Serbiens
wird größtenteils von den Gebirgszügen eingenommen, welche
sich am meisten jenen des
Banats und der
Kleinen
Walachei nähern, sowie von den Fortsetzungen der Grenzscheide
zwischen
Bulgarien und dem obermösischen
Plateau.
Nur im O. treten die Höhenzüge unmittelbar an die Donau heran, und daß hier diese den niedrigen Felsenzug, der die siebenbürgisch-banatischen Gebirge mit den serbischen verbindet, durchbrochen hat, davon zeugen die Stromenge unterhalb Golubatz, die Felsenbank (Tachtali) 15 km unterhalb Dobra und einige Kilometer weiter der nur 117 m breite Engpaß Demir Kapu (s. Eisernes Thor 2). Ebenen sind: die Matschwa längs der Drina und Save, der Stig längs der Morawa und Mlawa und die fruchtbare Thalebene des Timok.
Hauptflüsse des Landes sind die Donau und die Save, welche die nördliche Grenze bilden. Der Save fließen zu: die Drina, der Grenzfluß gegen Bosnien, mit der Ljubowidja und dem Jadar, die Dobrawa, die Tamnawa mit dem Ub, die Kolubara mit dem Peschtan und der Toptschider;
der Donau, in welcher mehrere zu S. gehörige Inseln liegen: die schiffbare Morawa, nächst der Donau der bedeutendste Fluß des Landes, welcher die Weliki Rsaw, Skrapesch, Beliza, den Ibar, die Gruscha und nach der Vereinigung mit der südlichen Morawa links den Lugomir, die Jassenitza und Lepenitza, rechts die Zrnitza, Rawanitza und Ressawa aufnimmt.
Die südliche Morawa, aus Albanien kommend, nimmt links die Weternitza, Jablanitza und Toplitza auf; rechts fließen ihr zu: die Wlasina, Nischawa und ¶
mehr
Morawitza. In die Donau münden ferner die Mlawa, der Pek, die Poretschka-Rieka und der Timok. Mineralquellen gibt es mehrere, warme besonders im östlichen Teil des Landes mit einer Temperatur von 44-73° C. Das Klima [* 7] ist gemäßigt und angenehm, rauh nur im südlichen gebirgigen Teil des Landes. Die mittlere Jahrestemperatur beträgt +10,15 C°, die Summe der Niederschläge 766 mm.
Areal und Bevölkerung.
Das Areal beträgt 48,586 qkm (882,37 QM.), und die Bevölkerung belief sich 1887 auf 2,007,646 Seelen, die sich auf die einzelnen Kreise [* 8] wie folgt verteilen:
Kreise | Flächeninhalt | Zahl der | ||||
---|---|---|---|---|---|---|
QKilom. | Bezirke | Städte | Flecken | Dörfer | Einwohner i. J. 1887 | |
Alexinatz | 1649 | 3 | 1 | 2 | 130 | 73056 |
Belgrad (m. Hauptst.) | 2042 | 5 | 1 | 2 | 122 | 131364 |
Čačak (Tschatschak) | 3164 | 4 | 1 | 2 | 162 | 82358 |
Čuprija (Tschupria) | 1635 | 2 | 1 | 4 | 90 | 74094 |
Jagodina | 1397 | 2 | 1 | 2 | 127 | 75048 |
Knjaschewatz | 1531 | 2 | 1 | - | 107 | 66154 |
Kragujewatz | 2403 | 3 | 1 | 5 | 170 | 129938 |
Krajina | 3259 | 4 | 1 | 5 | 76 | 87635 |
Kruschewatz | 2118 | 3 | 1 | 3 | 208 | 88011 |
Nisch | 2681 | 3 | 1 | 2 | 262 | 142998 |
Pirot | 2697 | 3 | 1 | 1 | 168 | 82438 |
Podrinje | 1231 | 3 | 1 | 2 | 96 | 65850 |
Poscharewatz | 3638 | 7 | 1 | 6 | 178 | 195019 |
Rudnik | 1558 | 3 | 1 | - | 115 | 61689 |
Schabatz | 2135 | 2 | 1 | 2 | 111 | 98936 |
Smederewo | 1164 | 2 | 1 | 1 | 55 | 96688 |
Toplitza | 3679 | 3 | 1 | 1 | 366 | 77900 |
Uschitza | 4344 | 6 | 1 | 5 | 188 | 133139 |
Waljewo | 2905 | 4 | 1 | 2 | 202 | 107243 |
Wranja | 1915 | 3 | 1 | 1 | 184 | 71203 |
Zrna Reka | 1440 | 2 | 1 | 1 | 45 | 66885 |
Zusammen: | 48586 | 69 | 21 | 49 | 3162 | 2007646 |
Die Bevölkerung [* 9] besteht größtenteils aus Serben, daneben wurden 1884: 149,727 Rumänen gezählt. Zigeuner gibt es gegen 34,100, Juden 4126, Türken 2900, andrer Nationalität 17,500. Nach dem Geschlecht gibt es 972,773 männliche und 928,563 weibliche, also 100:94,5. Die Dichtigkeit der Bevölkerung ist nur gering, denn es leben auf 1 qkm nur 41 Seelen. In S. waren 1887: 22,555 Trauungen, 93,911 Geburten (darunter 900 unehelich) und 50,481 Sterbefälle. Der Geburtenüberschuß beträgt demnach 2,16 Proz. Die Lebensweise der Dorfbevölkerung ist eine althergebrachte, patriarchalische, doch bahnt sich auch hier die von W. eindringende Kultur immer breitere Wege, und das nicht immer zum Wohl der Nation (weiteres s. Serben).
Der Religion nach sind die Serben griechisch-katholisch. Die Zahl der zu andern Konfessionen [* 10] sich Bekennenden ist verschwindend klein. Die Beziehungen zum Patriarchen von Konstantinopel [* 11] sind durch das Konkordat vom Januar 1832 (mit Zusatzakte von 1836) geordnet worden. Das Oberhaupt der serbischen Nationalkirche ist der Erzbischof von Belgrad, [* 12] der als solcher den Titel »Metropolit von ganz S.« führt. Ihm sind die Bischöfe von Nisch und Schitscha (Žiča) untergeordnet, indem sie mit ihm die Nationalsynode bilden, welche als oberste Kirchenbehörde sich alljährlich in Belgrad versammelt und mit der Oberaufsicht über die kirchlichen Angelegenheiten betraut ist.
Die unter türkischer Herrschaft in dem gewonnenen Gebiet bestandenen Bistümer von Pirot und Wranja sind dem von Nisch einverleibt worden. Unter der Nationalsynode steht des Appellationskonsistorium zu Belgrad, welches sich einmal im Jahr versammelt und, unter dem Vorsitz eines von der Synode gewählten und vom König ernannten Bischofs aus sechs geistlichen Mitgliedern bestehend, als Revisions- und Berufungsinstanz in allen von den drei Eparchialkonsistorien als ersten Instanzen verhandelten und erledigten Angelegenheiten fungiert.
Der Metropolit wie die zwei Bischöfe werden von der Nationalsynode aus den eingebornen Klostergeistlichen gewählt und vom König bestätigt; der übrige Klerus besteht aus Weltgeistlichen und Mönchen, welch letztere in Klöstern unter einem selbstgewählten Obern zusammenleben. Behufs der Verwaltung sind die drei Eparchien in 21 Protopresbyteriate geteilt, denen aber die 55 Klöster nicht untergeordnet sind. Den Katholiken und Protestanten ist freie Ausübung ihrer Religion gestattet. Der Übertritt aber aus der griechischen Nationalkirche zu einer andern Konfession ist aufs strengste verboten. Herkömmlich genießen auch die Juden Freiheit des Kultus. - Wiewohl sich die Staatsverwaltung die Hebung [* 13] des öffentlichen Unterrichts sehr angelegen sein läßt, so steht doch die geistige Kultur noch auf einer ziemlich niedrigen Stufe.
Die Unterrichtsanstalten zerfallen in Gemeinde- und in Staatsanstalten; zu erstern gehören die Volksschulen, zu diesen alle Mittelschulen und höhern Lehranstalten. Dem Gesetz nach soll in jeder Gemeinde, die 200 steuerzahlende Köpfe hat, eine Volksschule bestehen; doch sind dieser Pflicht noch nicht alle Gemeinden nachgekommen. Mit Ende des Schuljahrs 1888 hatte S. 608 Knaben- und 60 Mädchenschulen, die von 49,780 Schülern und 9136 Schülerinnen besucht wurden.
Schulzwang besteht nicht. Die Mittelschulen sind teils gelehrte, teils Realschulen. Zu ihnen gehören 6 Obergymnasien und 2 Oberrealschulen mit je 7 Klassen, dann 16 Untergymnasien mit je 4 Klassen und 2 Unterrealschulen mit je 2 Klassen. In Kraljevo besteht eine Landwirtschaftsschule, mit der eine Musterwirtschaft verbunden ist. Neben diesen Schulen hat S. noch 2 Lehrerbildungsanstalten in Belgrad und Nisch, dann eine Handelsschule und seit 1863 eine vortrefflich organisierte höhere Mädchenschule zu Belgrad. Höhere Lehranstalten sind: eine Hochschule mit drei Fakultäten (einer philosophischen, einer juristischen und einer technischen), eine theologische Lehranstalt zur Ausbildung griechisch-katholischer Geistlichen und eine Kriegsakademie, alle drei zu Belgrad. Als größere Bibliothek ist die Staatsbibliothek in Belgrad zu erwähnen, neben der auch ein Nationalmuseum besteht, welches besonders reich an römischen Altertümern (Münzen) [* 14] ist.
Erwerbszweige.
Obwohl S. von Natur ein äußerst fruchtbares Land ist, so steht doch der Ackerbau noch auf einer niedrigen Stufe. Nirgends kommt man dem erschöpften Boden durch Düngung zu Hilfe; in der Ebene begnügt man sich mit Pferchung von Schafherden. Dennoch ist die Produktion von Cerealien für das Bedürfnis des Landes mehr als genügend. 1885 gab es 917,650 Hektar Ackerland, 70,000 Hektar Obstgärten, 800,000 Hektar Wiesen, 40,000 Hektar Weingärten; demnach waren 37 Proz. des ganzen Areals kultiviert. Der beste Getreideboden findet sich in den Thälern der Morawa, Save und der untern Drina sowie in der Matschwa. Futterbau ist bei dem Reichtum des Landes an trefflichen Bergweiden entbehrlich. Von Obstarten werden besonders Pflaumen zur Bereitung des bekannten Branntweins gezogen. Die Landstriche am Jadar liefern aber auch andre Obstarten von ausgezeichneter Güte. Weinbau beschäftigt hauptsächlich die Bewohner der Donaugegenden, ¶
mehr
doch ist die Behandlung des Weinstocks und seines Produkts noch sehr mangelhaft. Von Handelsgewächsen wird im Kreis [* 16] Podrinje an den Ufern des Jadar und der Save, dann auch in dem Morawathal im Kreis Alexinatz etwas Tabak [* 17] gebaut, der zum größten Teil im Land selbst verbraucht wird. In demselben Kreis und in den Kreisen Nisch und Wranja wird auch viel Hanf gebaut. Von hoher Wichtigkeit ist die Viehzucht, [* 18] welche einen sehr bedeutenden Exportartikel liefert. Der einheimische Pferdeschlag (1879: 159,850 Stück) ist zwar nicht besonders schön, aber von seltener Ausdauer und Kraft. [* 19]
Das Rind [* 20] ist von mittlerer Größe und schlank und wird, außer für die Ausfuhr, besonders als Arbeitstier gezogen. Man zählte 1879: 963,850 Stück Hornvieh. Schafe [* 21] werden in großer Anzahl (1879: 3,480,500 Stück) gehalten und versehen das Haus mit Milch, Butter, Käse und Wolle. Sehr bedeutend ist die Schweinezucht (1879: 1,678,500 Stück), in den gebirgigen Gegenden werden auch viele Ziegen gehalten (1879: 586,580 Stück). Bienenzucht [* 22] gibt es nur in einigen Kreisen, und die Zahl der Bienenkörbe vermindert sich immer mehr (1867 im ganzen nur 109,152), wogegen die Seidenzucht immer mehr in Aufschwung kommt.
Die Fischerei [* 23] in den Gebirgsbächen und Flüssen liefert Forellen in Menge, die in der Donau besonders Hausen zur Kaviargewinnung. Die Jagd beschränkt sich meist auf Geflügel; Wild ist nur wenig vorhanden, wohl aber hausen in den Gebirgen noch Bären und Wölfe. Das Land hat zwar große Waldungen (1885: 582,453 Hektar), doch hat der für die Zukunft zu besorgende Holzmangel zu einer polizeilichen Beaufsichtigung der Waldbestände geführt, wie sich auch die Staatsgewalt von einem großen Teil der Waldungen das Eigentumsrecht vorbehalten hat.
Der Bergbau, [* 24] früher von großer Bedeutung, ist erst neuerlich wieder etwas in Aufnahme gekommen. Er ist Regal und wird von der Staatsregierung als Monopol betrieben. Das Eisen- und Kupferwerk in Majdanpek ist seit 1868 auf 90 Jahre einer englischen Gesellschaft zum Betrieb übergeben, welche vorderhand nur Kupfer [* 25] gewinnt. Ein andres Werk, Majdan Kutschajna, ist ebenfalls in die Hände der Engländer übergegangen. Wichtig ist das Eisenbergwerk zu Massaritza (Kreis Wranja), ebenso die zu Krupanj im Podrinjer Kreis 1872 mit großem Aufwand gegründete Bleihütte.
Auf andre Mineralien [* 26] als Eisen, [* 27] Kupfer und Steinkohlen, welche sich bei Dobra und Duboka im Kreis Poscharewatz befinden, wird bis jetzt nicht gebaut. Ein großartiges Steinkohlenlager befindet sich im Kreis Tschupria beim Dorf Senje und ist von der größten Wichtigkeit für den serbischen Eisenbahnbetrieb. Gewerbliche Industrie ist in dem nur Landwirtschaft treibenden Land erst in schwachen Anfängen vorhanden; doch zeigt das Volk ein ungewöhnliches Geschick zu mechanischen Arbeiten, welches sich in der bedeutend entwickelten Hausindustrie der Landbewohner bethätigt.
Dieselbe liefert Leinen-, Woll- und Seidengewebe und gewirkte Zeuge sowie Metall- und Holzwaren aller Art, und beinahe in jedem Dorf trifft man Maurer, Zimmerleute, Dachdecker, Wagner, Huf-, Sensen- und Waffenschmiede, Böttcher, Schneider etc. Eigentliche Gewerbsleute sind nur in den Städten ansässig. Nach der Gewerbeordnung vom sind 20 Gewerbe für zünftig erklärt, die daher nur von geschlossenen Korporationen betrieben werden dürfen, während alle übrigen frei sind und zu ihrem Betrieb bloß polizeiliche Konzession erforderlich ist. Größere industrielle Etablissements sind: eine Staatsdruckerei und lithographische Anstalt zu Belgrad, eine Stückgießerei zu Kragujewatz, eine Pulvermühle zu Stragari, eine Tuchfabrik zu Uschitza und Paratschin, eine Glasfabrik zu Jagodina, Fabrikation von Teppichen in Pirot, von Seilerwaren zu Wranja und eine große Bierbrauerei [* 28] und Spiritusbrennerei in Belgrad.
Der Handel ist vornehmlich Ausfuhrhandel und gewinnt täglich größere Bedeutung. Die Einfuhr ist bei dem unbedeutenden Bedarf ausländischer Erzeugnisse gering und beschränkt sich auf Salz, [* 29] feineres Mehl [* 30] und einige Kolonial- und Manufakturwaren, namentlich Kaffee, Eisen- und Glaswaren, Waffen [* 31] und Schießbedarf. Die Hauptausfuhrartikel sind: Rindvieh, Schweine, [* 32] Blutegel, [* 33] Schaf- und Ochsenhäute, Wolle, Talg, Wachs, Honig und Knoppern. Die Haupthandelsplätze des Landes sind: Belgrad (der Stapelplatz für ganz S.), Schabatz, Smederewo, Poscharewatz, Negotin, Nisch, Pirot und Wranja. 1887 wurden ausgeführt: 43,093 Stück Rinder, [* 34] 216,230 Stück Schweine, 91,290 Schafe und Ziegen.
In der Periode 1884-87 betrug der durchschnittliche Wert der jährlichen Ausfuhr 38,610 Mill. Frank und der der Einfuhr 44,898 Mill. Fr., dagegen in der Periode 1871-75 der Wert der jährlichen Ausfuhr 35,014 Mill. Fr. und der Einfuhr 31,219 Mill. Fr. Der größte Teil der Ausfuhr geht nach Österreich, [* 35] von wo wieder das meiste eingeführt wird. Märkte werden in jedem Kreis an einem bestimmten Ort abgehalten; die besuchtesten sind die zu Waljewo und Tschupria. Unbedeutend ist der Durchfuhrhandel. 1875 war der Gesamtwert der durchgeführten Artikel 5,957 Mill. Fr., 1887 dagegen nur 959,368 Fr. Der vom Finanzministerium verwaltete Staatsfonds vertritt die Stelle einer Hypothekenbank.
Eine Handels- und Gewerbekammer wurde 28. Febr. in Belgrad als Organ des Handels- und Gewerbestandes gegründet. Außerdem bestehen solche Institute noch in Schabatz, Smederewo, Poscharewatz und Waljewo. Belgrad verbindet die Eisenbahn mit Konstantinopel und mit Saloniki. [* 36] Die Linie Belgrad-Nisch-Wranja ist 366,5 km lang, die Zweigbahnen Nisch-Pirot 97,5, Lapovo-Kragujewatz 29,2 und Velika Plana-Smederewo 44,6, im ganzen 537,8 km. Wenigstens die Hauptorte sind durch gute Landstraßen verbunden; als Wasserstraßen für den Verkehr werden nur die Donau und Save benutzt. Handelsfreiheit ist durch das Staatsgrundgesetz als Nationalrecht anerkannt. In S. ist nach dem Münzgesetz vom die Dinar (Frank-) Rechnung eingeführt, und kursieren folgende einheimische Münzen: Kupfermünzen zu je 5 und 10 Para, Silbermünzen zu ½, 1, 2 und 5 Dinaren (Fr.) und Goldmünzen zu 20 und 10 Dinaren (Milansdor). Durch das Gesetz vom wurde in S. das metrische System der Maße angenommen und ist jetzt ausschließlich im Gebrauch.
Verfassung und Verwaltung.
Was die Staatsverfassung anlangt, so ist S. seit ein konstitutionelles Königreich und hat seit der Abdankung des Königs Milan I. gegenwärtig zum König dessen minderjährigen Sohn Alexander (geb. 1876), für welchen eine Regentschaft eingesetzt wurde (s. unten, S. 881). Nach der Staatsverfassung (Ustav) vom (a. St.) ist die Königskrone in der Familie Obrenowitsch erblich. Der König ist der Träger [* 37] der Staatsgewalt und übt das Recht der Gesetzgebung mit der Volksvertretung, die vollziehende Gewalt aber allein und durch Minister aus, welche ihm und der Volksvertretung verantwortlich sind. Der Senat besteht aus 16 Mitgliedern, welche in der Weise gewählt werden, ¶