Sensebrücke
(Kt. Freiburg, Bez. Sense, Gem. Wünnenwil). 529 m. Gruppe von 6 Häusern, am linken Ufer der Sense und bei einer Brücke über den Fluss, 4 km nö. Wünnenwil und gegenüber der Station Neuenegg der Sensethalbahn (Flamatt-Laupen-Gümmenen). 50 zur ¶
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Mehrzahl reform. Ew. deutscher Zunge. Kirchgemeinde Wünnenwil. Acker- und Wiesenbau, Viehzucht. St. Beatuskapelle. Massives altes Steinhaus. Im Jahr 1467 kamen die Regierungen von Bern und Freiburg überein, dass die Mitte des Sensebettes bis zur Grasburg als Grenze dienen solle und Freiburg als Entschädigung für den Verlust des Zolles zu Gümmenen eine Brücke über die Sense bauen dürfe, die den Umweg über Laupen ersetzen sollte. 1517 erstellte man hier eine Gastwirtschaft, deren Inhaber das alleinige Recht zum Uebersetzen von Personen und Waren über den Fluss hatte. 1667 wurden die Geistlichen und vornehmen weltlichen Herren von der Entrichtung des Brückenzolles befreit. 1673 entstand ein besonderes Reglement betr. das Brückengeld.
Später erhielt der Inhaber des Zolles den Titel eines Landvogtes, als welcher er von der Brücke an bis hinter die Kapelle und bis zum Uebergang über den Tafersbach die Gerichtshoheit innehatte. Seit 1798 ist von diesem Vogt nicht mehr die Rede. Kampf bei Neuenegg (1798). Die die Sense mit mehreren Bogen überspannende steinerne Brücke, die von der Freiburger Regierung 1544 erstellt worden war, wurde 1891 durch eine 68,8 m lange und 5 m breite Eisenkonstruktion ersetzt. Die Kosten von 40000 Fr. trugen der Kanton Bern zu ⅔, der Kanton Freiburg zu 1/8 und die Gemeinde Neuenegg zum Rest.