Seneschall
(Seneschalk, mittellat. senescalcus, zusammengesetzt aus dem lat.
senes und dem althochd. scalc,
Diener), wörtlich ältester
Diener,
Haushofmeister, ursprünglich der
Diener,
welchem die Aufwartung an der Tafel des
Königs oblag, in der
Folge der höchste Würdenträger von
Frankreich, welcher zugleich
die Oberaufsicht über das
Haus des
Königs und die
Finanzen, die
Führung des
Heers und die Macht hatte, im
Namen des
Königs
Recht
zu sprechen. Der
Titel S. scheint den des
Maire du palais (Majordomus) ersetzt zu haben, und die
Würde
selbst war seit
Lothar im
Haus der
Grafen von
Anjou erblich, wurde aber 1191 von
Philipp
August aufgehoben. Seitdem
gab es nur noch
in den
Provinzen Seneschalle
, d. h. oberste Gerichtsbeamte, deren
Gerichtsbezirk Sénéchaussée genannt wurde.
Endlich kommt
die Bezeichnung S. auch in der Bedeutung als
Führer der
Ritterschaft vor.