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859 auf das älteste der zur Nachfolge berechtigten Familienglieder übergeht ohne Rücksicht auf die Linie oder die Gradesnähe. Selbst der Sohn des letzten Besitzers wird daher von der Nachfolge ausgeschlossen, sofern noch ein anderer Agnat (s. d.) vorhanden ist, welcher älter ist als er. Das S. kommt nur noch selten vor und ist durch einzelne Gesetzgebungen ganz ausgeschlossen. (S. Majorat.)